Bäume gefälltEin Unternehmer greift zur Axt
Der Unternehmer Alexander von Bismarck hat Ärger mit dem Landkreis Stendal. Ihm droht ein hohes Bußgeld.
Stendal l Alexander von Bismarck ist sich keiner Schuld bewusst. Etwas Gutes wollte er tun, als er Ende Februar eine Firma damit beauftragte, eine Vielzahl von Bäumen auf dem Gelände des ehemaligen Obi-Baumarktes an der Tangermünder Chaussee im Stendaler Ortsteil Bindfelde zu fällen. Stattdessen hat er nun deswegen Ärger mit dem Landkreis. Wie konnte es so weit kommen?
Das 52.000 Quadratmeter große Areal mit der Halle und Parkplätzen hatte der Unternehmer Anfang des Jahres bei einer Zwangsversteigerung erworben, um es zu seinem Hauptlager für seinen Versand von Weihnachtsartikeln umzubauen. Nachdem Obi den Standort im Jahre 2014 aufgegeben hatte, war das Gelände mehr oder weniger sich selbst überlassen worden. Die Vegetation wucherte, Sprayer verzierten die Wände und Kupferleitungen fanden neue Besitzer. So konnte es aus Sicht des neues Besitzers natürlich nicht bleiben.
Die wild gewachsenen Bäume und Sträucher störten sein ästhetisches Empfinden. Eine wichtigere Rolle spielten jedoch rein praktische Erwägungen. „Die Wurzeln der Bäume zerstören das Pflaster des Parkplatzes. Die Leitungen der Lampen sind ebenfalls beschädigt“, sagt der Adelssprössling. Aus Gründen der Sicherheit wollte er außerdem freie Sicht in Richtung des Dorfes und der Tankstelle herstellen.
Deshalb gab er umgehend den rigorosen Baumschnitt in Auftrag. Die Ausführung oblag einer Stendaler Fachfirma. Die leistete ganze Arbeit. Von den Bäumen sind nunmehr Stümpfe übrig, von den Sträuchern findet man keine Spur mehr.
So hehr die Ziele des Geschäftsmannes auch waren, ändert das nichts an der Illegalität des Kahlschlag. Der Landkreis hätte die Fällungen genehmigen müssen. Konsultiert hatte von Bismarck die Behörden im Vorfeld nicht.
Als die zuständigen Mitarbeiter des Kreises von der Aktion Wind bekamen, wiesen sie die ausführende Firma darauf hin, dass ihr Treiben nicht rechtens sei, berichtet Angela Vogel von der Pressestelle des Landkreises. Viel Eindruck hinterließ die Intervention nicht. Bei einer zweiten Begehung vier Wochen darauf wurden weitere Fällungen verzeichnet.
Das hat Folgen. Alexander von Bismarck hat ein Ordnungswidrigkeitsverfahren am Hals. Die Akte umfasst nach seinen eigenen Angaben 95 Seiten. Wenn es schlecht für ihn läuft, droht eine Geldstrafe. Das Vergehen kann mit einem Bußgeld von bis zu 20.000 Euro bestraft werden. Welche Summe in diesem Fall fällig werden könnte, möchte Angela Vogel mit dem Verweis auf das noch laufende Verfahren nicht beantworten.
Konkret wirft ihm der Landkreis einen Verstoß gegen die Gehölzschutz-Verordnung vor. Denn die schützt ausdrücklich alle Laub- und Nadelbäume mit einem Stammumfang von 30 Zentimetern und mehr. „Es ist verboten, Gehölze, die dem räumlichen und sachlichen Geltungsbereich der Gehölzschutz-Verordnung unterliegen, zu entfernen, zu zerstören oder zu schädigen“, verweist Angela Vogel auf den Paragraf 5 der Verordnung.
Dennoch strahlt der Unternehmer Gelassenheit aus. Die Sache scheint ihn nicht weiter zu belasten. „Ich gehe nicht davon aus, dass ich ein Bußgeld zahlen muss“, bleibt Alexander von Bismarck optimistisch. Die Legitimität des Verfahrens zweifelt er ohnehin an. Er sei beispielsweise total über die Zuständigkeit des Landkreises überrascht gewesen, da Bindfelde seit der Eingemeindung im Jahre 1999 zur Stadt Stendal gehört. Deren Bebauungslan habe er im Vorfeld aufmerksam studiert. Was von Bismarck dabei nicht beachtete: Das Gelände liegt formal juristisch nicht innerhalb eines bebauten Ortsteils. Damit greift wiederum die Gehölzschutz-Verordnung des Landkreises.
Aber noch aus einem anderen Grund kann der Geschäftsmann den ganzen Aufriss nicht nachvollziehen: „Ich hätte nie gedacht, dass es sich um schützenswerte Bäume handelt. Im Prinzip war das Wildwuchs. Wir haben ja keinen Wald abgeholzt.“ Bislang habe er für die Aktion auch nur Komplimente bekommen.