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Behindert Teilhabe am Leben gekündigt

Starre Gesetze machen es einem 32-jährigen Stendaler unmöglich, eine Beschäftigung in einer Behinderten-Werkstatt fortzusetzen.

Von Regina Urbat 05.11.2019, 00:01

Stendal l Drei dicke Aktenordner liegen auf dem Tisch. Es handelt sich um den Schriftverkehr einer Mutter, die gleichzeitig die gerichtliche Betreuerin ihres 32-jährigen Sohnes ist. Er leidet an einer seltenen Erbkrankheit und hat seine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verloren. Und das macht die Mutter (der vollständige Name liegt der Redaktion vor) sehr wütend.

Die Krankheit Myotone Muskeldystrophie Curschmann-Steinert, auch Muskelschwund genannt, wurde bei dem Sohn erst 2007 diagnostiziert. Er sei zu 50 Prozent schwerbehindert, unbefristet, weil es sich um eine Multisystemerkrankung handelt, „die schleichend immer weiter fortschreitet, ohne Aussicht auf Therapieerfolge und Heilung“, berichtet die Mutter. Dennoch sei sie stets darum bemüht, dass ihr Sohn ein normales und eigenständiges Leben führt.

Er schloss eine Berufsausbildung als Fachkraft im Gastgewerbe ab und suchte Arbeit. „Alle Versuche, auch über den Integrationsdienst, blieben ohne Erfolg.“ Schließlich sei nur die Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen in Tangerhütte geblieben, die Martin mit gleichzeitigem Bezug von Sozialhilfe 2008 aufgenommen habe. Im Jahr 2014 wechselte er zu einem sogenannten Außenarbeitsplatz, war in einem Gastronomiebetrieb in Stendal über die Lebenshilfe beschäftigt.

Mit dem 1. Oktober sei dem Sohn die volle Erwerbsunfähigkeit zuerkannt worden, „weil sich sein Gesundheitszustand sehr verschlechtert hat“, so die Mutter. Sie bat um eine Herabsetzung der Arbeitszeit auf unter drei Stunden zweimal in der Woche. Ebenso, dass ihr Sohn weiter an den Gruppenausflügen der Werkstattmitarbeiter teilnehmen kann, „um die Teilhabe der Behinderten am Leben zu gewährleisten, denn das steht ja überall“, betont sie.

Die Lebenshilfe, allen voran die Chefin des Begleitenden Dienstes, Dörthe Wallbaum, habe sich beim Sozialamt des Landkreises für einen Verbleib des Sohnes in der Werkstatt eingesetzt. „Dann wurde mir mitgeteilt, dass das Sozialamt, das die Werkstatt ja mit finanziert, den Verbleib abgelehnt und mir somit eine Kündigung der Beschäftigung bei der Lebenshilfe nahe gelegt wird“, schildert die Mutter, die enttäuscht sei, wie in der Realität die Fürsorge des Sozialamtes in Stendal für behinderte Menschen aussieht.

Auch darüber, dass zwei Teilhabemanagerinnen für ihre dreijährige Projektarbeit im Büro des Landrates 450.000 Euro Fördergeld vom Land bekommen, um einen Aktionsplan zu erarbeiten. „Dieser visionäre Plan mit sieben Arbeitsgruppen, der die Situation von Menschen mit Handicap verbessern und gleichzeitig das Zusammenleben fördern soll, erscheint mir doch sehr realitätsfern und dient mehr der Selbstdarstellung.“

Auf Nachfrage der Volksstimme erklärte das Sozialamt, dass es im Auftrag des Landes für die Eingliederungshilfen für behinderte Menschen zuständig sei und rechtlich keine Möglichkeit sehe, dem Wunsch der Betreuerin von Martin nachzukommen. Als Voraussetzung einer weiteren Beschäftigung in der Lebenshilfe-Werkstatt dürfe die Wochenarbeitszeit von 15 Stunden nicht unterschritten werden. „Kürzere Beschäftigungszeiten erfüllen nicht mehr den Tatbestand einer teilstationären Maßnahme der Eingliederungshilfe“, heißt es in der Mitteilung der Kreisbehörde.

Bei der Lebenshilfe selbst wird der Wegfall einer Beschäftigung für Martin bedauert. „Es ist leider in der Tat so, dass uns der Gesetzgeber vorschreibt, dass unsere Beschäftigten eine Leistung von 30 Prozent erbringen müssen,“ sagt Martin Schreiber, Geschäftsführer der Lebenshilfe Stendal und fügt hinzu: „Wir wehren uns schon lange gegen solch eine harten Grenze.“

Martin sei kein Einzelfall, doch noch seien der Lebenshilfe die Hände gebunden. Mit dem Verlust der Beschäftigung verliere der junge Mann auch den Anspruch an den sogenannten Bildungs- und Veranstaltungskursen im Verein. „Leider“, sagt Schreiber, der sehr hoffe, „dass das neue Bundesteilhabegesetz daran etwas ändert.“ Die Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen wie Martin könnte so umgesetzt werden, dass ein Budget zur Verfügung stehe und sich die Behinderten entsprechend ihrer Möglichkeiten Arbeitszeit einkaufen.

Darauf warten wird die Mutter und gesetzliche Betreuerin von Martin nicht. Sie habe sich „zum Glück selbst helfen können, ohne einen Kniefall beim Amt machen zu müssen“, wie sie sagt. Ihr Sohn könne Rente beziehen und stundenweise weiter in dem Gastronomiebetrieb arbeiten, wie es sein Gesundheitszustand zu lässt. „Das hat mir der Chef zugesichert“, sagt die Mutter, die sehr froh sei, dass dieser Arbeibeitgeber ihren Sohn nicht fallen lasse. Einzig bleibe aber der Wermutstropfen, „dass sein soziales Netz zu den vertrauten Mitstreitern der Lebenshilfe-Werkstatt weg ist“.