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Berufung Hat Onkel seine Nichte missbraucht?

Ein 59-Jähriger soll seine Nichte missbraucht haben. Das Landgericht Stendal verhandelt den Fall.

Von Wolfgang Biermann 10.01.2019, 23:01

Stendal l Seit Donnerstag steht ein 59-Jähriger aus dem Norden des Landkreises Stendal vor der Berufungskammer des Landgerichts. Die Anklage wirft ihm im Zeitraum von 1994 bis 1996 mehrfachen sexuellen Missbrauch seiner zur Tatzeit sechs- bis achtjährigen Nichte vor. Das Amtsgericht hatte den bislang nicht Vorbestraften für schuldig befunden, viermal das Mädchen zu sexuellen Handlungen an ihm veranlasst zu haben. Er wurde am 3. April 2018 zu 22 Monaten Gefängnis, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Außerdem sollte er 1000 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen.
Tatort war laut Urteil in drei Fällen ein Partyraum im Haus des Angeklagten. Die Taten sollen sich jeweils bei Besuchen der im Bördekreis lebenden Eltern des Mädchens im Wohnort des Angeklagten ereignet haben. Offiziell sollte sie mit ihm Kartoffeln aus dem Keller holen. Gelockt worden sein soll sie mit einer Playstation, die sich im Hobbyraum befand.
Dort habe er sich zunächst an mehreren Tagen im Beisein des Kindes selbst befriedigt. In der Folgezeit musste sie ihn laut Amtsgerichtsurteil mit der Hand bis zum Samenerguss befriedigen, wobei er Pornozeitschriften vor sich hatte. Einmal habe sie 50 D-Mark von ihm bekommen. Erst 2015 erstattete die heute 31-Jährige Strafanzeige. Ihr hätte sowieso keiner geglaubt, führte sie am Donnerstag als Zeugin zur Begründung an. Das habe sich geändert, als ihre Oma gesagt habe, dass sie eine Tat beobachtet hätte. Zudem soll ihrer älteren Schwester Jahre zuvor Gleiches widerfahren sein.
Der Angeklagte hatte sich vor dem Amtsgericht nicht geäußert und tut es als Berufungsführer auch vor dem Landgericht nicht. Seine Verteidigerin vermutet ein in einer Familienfehde begründetes Komplott gegen ihren Mandanten. Knackpunkt ist die Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers. Das Amtsgericht hatte ihr geglaubt und ein von der Verteidigerin beantragtes aussagepsychologisches Gutachten abgelehnt. Ein solches liegt dem Landgericht in vorläufiger Fassung vor.
Der Vorsitzende Richter Gundolf Rüge sprach zum Auftakt deutliche Worte. Demnach sei das Gutachten eindeutig und gebe "keinen Anlass für Zweifel" an der Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers. Das Urteil würde aus vorläufiger Sicht daher kaum anders ausfallen als am Amtsgericht. Es dürfe wohl nicht härter sein, da nur der Angeklagte Berufung eingelegt habe und daher ein sogenanntes Strafverschärfungsverbot gelte. Indes könne die Geldauflage auf 3000 Euro ansteigen. Doch die Verteidigerin schlug den Ratschlag aus, die Berufung zu überdenken und gegebenenfalls zurückzuziehen. Am 8. Februar wird das Urteil erwartet.