1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Prozessstart um sexuelle Nötigung

Berufung Prozessstart um sexuelle Nötigung

Asylbewerber, die zwei junge Frauen in Stendal sexuell genötigt haben, haben Berufung eingelegt. Jetzt urteilt das Landgericht.

Von Wolfgang Biermann 24.08.2017, 17:03

Stendal l Seit gestern verhandelt das Landgericht in zweiter Instanz die sexuelle Nötigung von zwei jungen Stendalerinnen am 25. Mai vergangenen Jahres auf dem Nordwall beziehungsweise Hartungswall durch eine Gruppe junger Männer. Konkret geht es um die Berufung von zwei 20-jährigen Afghanen, die am 21. Juni vom Amtsgericht zu jeweils einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung verurteilt wurden und sofort nach dem Urteil in Haft kamen.

Am Tattag haben laut Amtsgerichtsurteil die beiden abgelehnten Asylbewerber, die im Status der Duldung in der Gemeinschaftsunterkunft im Möringer Weg leben, aus Perspektivlosigkeit Alkohol konsumiert. Ihren dabei aufkommenden sexuellen Drang wollten sie in der Stadt durch Berühren von „weiblichen Wesen“ stillen.

In der Nähe des Uenglinger Tores stellten sie sich um 15.20 Uhr einer 17-Jährigen in den Weg. Die junge Frau, die sofort ein „ungutes Gefühl“ beschlich, versuchte vergebens auszuweichen. Die Männer umarmten sie, begrabschten sie an Gesäß und Brust, und sie versuchten sie zu küssen. Beim Versuch loszukommen, zerriss die Jacke des Opfers. Ein vorbeikommender Radfahrer verhinderte Schlimmeres. Er forderte die Männer auf, von der Frau zu lassen. Die konnte sich losreißen und fliehen.

Minuten später kam der Gruppe eine Joggerin entgegen. Die Täter umfingen und begrabschten die 15-Jährige ebenfalls an Brust und Gesäß, einer hielt sie dabei an den Armen fest. Sie wehrte sich und rief laut um Hilfe. Als sich eine Passantin mit Hund näherte, ließ die Gruppe von dem Mädchen ab. Sie konnte fliehen. „Was wollen Sie mit der Berufung erreichen?“, fragte der Vorsitzende der Jugendkammer, Richter Ulrich Galler, gestern zum Prozessauftakt die Angeklagten. Eine Verteidigerin sah den Tatbestand der sexuellen Nötigung als nicht erfüllt an. Daraufhin sprach Galler ein eindringliches „offenes Wort“.

Wenn nach den Aussagen der Opfer „das Gleiche herauskommt wie beim Amtsgericht, steht am Ende auch dieselbe Strafe“. Eventuell würde aus Gefängnis Jugendstrafe. Bei einem Jahr ohne Bewährung würde es aber bleiben. Auch sehe er den Tatbestand der Nötigung sehr wohl als erfüllt an. Nach Besprechung mit ihren Verteidigerinnen beschränkten die Angeklagten ihre Berufung auf das Strafmaß, die Taten stehen demnach fest, und die Opfer müssen nun nicht noch einmal in den Zeugenstand.

Am 29. August soll das Urteil gesprochen werden. Mit entscheidend dafür ist die noch ausstehende Stellungnahme der Jugendgerichtshilfe. In der Haft bekamen die Angeklagten einen inzwischen rechtskräftigen Abschiebebescheid. Nach Verbüßung der Strafe sollen sie nach Afghanistan abgeschoben werden.