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Berufung Verschärfte Strafe für Akten-Verstecker

Ein Stendaler Justizmitarbeiter hatte vor rund drei Jahren 247 Akten im Schrank verschwinden lassen.

Von Wolfgang Biermann 20.04.2018, 23:01

Stendal l Strafverschärfung im Fall von 247 im Schrank versteckten, unbearbeiteten Strafakten durch einen leitenden Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Stendal: Am Freitag hat das Landgericht in dem am 30. Januar begonnenen Prozess um Strafvereitelung im Amt beziehungsweise Verwahrungsbruch das Urteil gesprochen.

Die 10. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Gundolf Rüge hob auf die Berufung des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau das am 23. Mai vorigen Jahres ergangene Urteil des Amtsgerichts Stendal auf. Das hatte den vom Dienst suspendierten und derzeit krankgeschriebenen 41-jährigen Sekretariatsleiter zu einem Jahr Gefängnis verurteilt und die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.

„Für die milde Strafe des Amtsgerichts gibt es keine Rechtfertigung“, sagte Richter Rüge. Obwohl es in zwei von 20 Fällen, anders als das Amtsgericht, die Schuld als nicht erwiesen ansah und dafür Teilfreisprüche aussprach, erhöhte das Landgericht die Freiheitsstrafe auf ein Jahr und vier Monate. Es setzte die Strafe für drei Jahre zur Bewährung aus. Als Bewährungsauflage muss der 41-jährige 2500 Euro ans Stendaler Hospiz zahlen.

Knackpunkt des Prozesses war die Frage der Schuldfähigkeit. Der Verteidiger hält seinen Mandanten wegen einer vom behandelnden Arzt diagnostizierten schweren Depression für schuldunfähig. Er forderte Freispruch.

Das Landgericht hält den Angeklagten hingegen für uneingeschränkt schuldfähig. Diese Einschätzung basiert auf dem Gutachten des Gerichtspsychiaters Dr. Egbert Held. Der hatte dem Angeklagten zwar zur Tatzeit – 2012 bis 2015 – eine mittelgradige Depression attestiert, ihm zugleich aber die Fähigkeit gezielten planerischen Handelns zugesprochen. Staatsanwältin Manuela Naujok und das Gericht sahen eine „gewisse kriminelle Energie“ beim 41-Jährigen. 247 Akten waren bei einer Durchsuchung im Oktober 2015 im verschlossenen Schrank im Dienstzimmer des Angeklagten entdeckt worden. Von hunderten weiteren unbearbeiteten Akten war die Rede. Etliche gelten als verschwunden. Teils schon verurteilte Täter blieben straflos.

Richter Rüge vermutet in den angeklagten Taten „nur die Spitze des Eisbergs“, möglicherweise seien weitaus mehr Taten anklagbar gewesen. Über einen Freispruch habe man „nicht ernsthaft nachdenken können“. Mitarbeiter und Vorgesetzte hatten dem Angeklagten vorbildliche Arbeit bescheinigt. Es gab keine Überlastungsanzeigen. Er war zudem im Personalrat aktiv. Er selbst hatte angegeben, dass er persönliche Probleme gehabt hätte und depressiv geworden sei. „Ich konnte keine Akten mehr sehen.“ Gegen das Urteil ist Revision möglich.