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Betrug Gericht verurteilt Buchhalter

Ein Buchhalter, der über Jahre Geld aus der Kasse seines Arbeitgebers genommen hat, wurde jetzt vom Amtsgericht Stendal verurteilt.

Von Wolfgang Biermann 08.02.2017, 23:01

Stendal l Über Jahre hinweg hat ein Buchhalter immer wieder in die Kasse seines Arbeitgebers gegriffen und Beträge zwischen fünf und 300 Euro rausgenommen. Solange, bis er es schließlich nicht mehr aushielt, reinen Tisch machte und sich am 8. Juli 2015 bei der Staatsanwaltschaft Stendal selbst anzeigte.

Wegen Untreue in 158 Fällen hat das Amtsgericht den Endfünfziger in dieser Woche zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt. 158 Fälle von Januar 2011 bis Juli 2015 waren angeklagt. Die Zahl beruhte auf den Angaben des bislang nicht vorbestraften Angeklagten. Es gab wohl noch mehr Fälle, aber die vor 2011 sind inzwischen verjährt. Von 15 000 Euro insgesamt war die Rede, angeklagt waren 9230 Euro Schaden.

Warum er das denn getan habe, wollten Richter und Staatsanwalt wissen. Eine richtige Erklärung wussten weder der Angeklagte noch seine Verteidigerin. Nur soviel – das Geld sei für den normalen Lebensunterhalt draufgegangen und zum Tanken für den täglichen Weg zur und von der 50 Kilometer von seinem Wohnort entfernten Arbeitsstelle. Er hätte nie in Saus und Braus gelebt, gab der geschiedene Vater von drei Kindern an: „Das Geld war einfach weg.“ Er ist gebildet, hat neben einer Facharbeiterausbildung mit Abitur auch einen Ingenieurabschluss und war nach der Wende für einen Bildungsträger in der Erwachsenenqualifizierung tätig. Als er in seinem Beruf keine Arbeit mehr fand, hat er sich zum Buchhalter weitergebildet.

Wie der Betrug vonstatten ging, erklärte er dem Gericht so: Aus der „Bargeldkasse für Kleinausgaben“ entnahm er besagte Beträge und legte stattdessen jeweils einen Zettel mit Datum, Betrag und Unterschrift als eine Art Schuldschein hinein: 2011 58-mal, 2012 40-mal, 2013 20-mal, 2014 26-mal und 2015 14-mal. Über die Jahre hinweg fiel das offensichtlich keinem in der Firma auf. Diverse Zettel hätte er auch wieder ausgelöst, gab er an, in welcher Höhe, wisse er aber nicht mehr. Nach der Selbstanzeige hätte ihm sein Arbeitgeber sofort gekündigt und Hausverbot erteilt. Seitdem ist er arbeitslos. Er bemühe sich darum, „die Scharte auszuwetzen“ und suche Arbeit. Einen Vollstreckungsbescheid seines Ex-Arbeitgebers über 9230 Euro hat er anerkannt.

Geld fließt aber nicht, weil er derzeit nur von Hartz IV lebt. „Es tut mir unendlich leid“, gab der Angeklagte dem Richter als letztes Wort zur Urteilsfindung mit. Staatsanwalt und Verteidigerin hatten zuvor eine Geldstrafe in selber Höhe, nämlich 90 Tagessätze zu je zehn Euro, beantragt. Beider Antrag folgte das Gericht denn auch.

Es hielt dem Angeklagten vor allem die Selbstanzeige zugute, ohne die der Betrug wahrscheinlich erst später aufgedeckt worden wäre. Negativ fiel insbesondere ins Gewicht, dass der Betrug über einen so langen Zeitraum währte. Weil das Gericht mit seinem Urteil unter der Grenze von 91 Tagessätzen blieb, komme die Strafe auch nicht ins polizeiliche Führungszeugnis, hieß es in der Urteilsbegründung. Damit könne er sich bewerben und müsse die Vorstrafe nicht angeben.