1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Imker muss 5000 Euro zahlen

Betrug Imker muss 5000 Euro zahlen

Ein Imker hat chinesischen Billighonig statt Qualitätshonig ausgeliefert. Das Landgericht Stendal verurteilte ihn zu einer Geldstrafe.

Von Wolfgang Biermann 21.08.2017, 10:22

Stendal l Mit einer Überraschung ging der Prozess vor der Berufungskammer am Landgericht gegen einen selbstständigen Imker aus Stendal am Donnerstag im zweiten Anlauf zu Ende. Sein Verfahren wurde gegen Zahlung von insgesamt 5000 Euro an zwei gemeinnützige Stendaler Vereine vorläufig eingestellt. Jeweils 2500 Euro muss der Stendaler an den Theaterförderverein und den Glockenförderverein St. Marien überweisen.

Laut Anklage soll der 29-Jährige im Jahr 2014 chinesischen Billighonig an einen Weiterverarbeiter bei München geliefert haben. Knackpunkt und Ausgang der Anklage: Vereinbart war die Lieferung von insgesamt rund zehn Tonnen „Frühtrachthonig aus eigener Herstellung“ zum Kilopreis von 4,60 Euro (gesamt 46.000 Euro). Stattdessen sind, so sah es jedenfalls das Stendaler Amtsgericht im Vorjahr, 5,3 Tonnen minderwertigen Honigs geliefert worden.

Dies sei ein Versehen des Transportfahrers gewesen, sagte der angeklagte Imker aus, der wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und 29-fachen Betruges und Urkundenfälschung vorbestraft ist. Ein Labor in Bremen, wie auch die Landesämter für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Bayern und Niedersachsen hatten in der 5,3 Tonnen-Lieferung per Pollenanalyse eine „Mischung verschiedener Honigsorten“ festgestellt, darunter auch aus China.

Der Angeklagte hatte über seine Verteidigerin angegeben, dass der Betrieb in Bayern innerbetriebliche Qualitätskontrollen vorgenommen und die Lieferung sowieso nicht bezahlt hätte. Ein Schaden wäre somit gar nicht entstanden. Das Amtsgericht Stendal glaubte ihm aber nicht und verurteilte ihn wegen Verstoßes gegen das Lebensmittel- und Futtergesetz zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen, die allerdings in komplizierter Berechnung als einmonatige Haftstrafe in eine am 18. Januar 2016 per Strafbefehl ausgesprochene achtmonatige Bewährungsstrafe einflossen.

Während er den Strafbefehl unangefochten ließ, legte der Imker gegen die im Mai 2016 verhängte Geldstrafe Berufung ein. Der erste Prozess vor der Berufungskammer war im Mai geplatzt, weil eine Schöffin von der Verteidigerin wegen Befangenheit abgelehnt worden war.

Die 5000 Euro als Auflage zur Einstellung des Verfahrens entsprechen in der Höhe in etwa der vom Amtsgericht ausgeurteilten Geldstrafe von 30 Tagessätzen, haben aber einen großen Vorteil: Das Strafregister des 29-Jährigen bleibt von einem weiteren Eintrag verschont. Vorausgesetzt dafür ist allerdings, er zahlt die Summe an die beiden Vereine innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist.