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Betrug Verkaufte Welpen nicht geliefert

Hundewelpen angeboten, Anzahlung kassiert und dann verschwunden - ein dreister Betrug, der vor dem Stendaler Amtsgericht verhandelt wurde.

Von Wolfgang Biermann 02.10.2018, 23:01

Stendal l Um eine ungewöhnliche Betrugsmasche einer Stendalerin ging es vor dem Amtsgericht, besser gesagt: sollte es gehen. Denn die Angeklagte zog es vor – im Gegensatz zu etlichen sich betrogen fühlenden Zeugen –, nicht vor Gericht zu erscheinen. Nichterscheinen schützt aber nicht vor einer Strafe. Die folgt nämlich auf dem Fuße und wird der 25-Jährigen in Form eines Strafbefehls ins Haus flattern.

Die Staatsanwältin beantragte nach Ablauf der obligatorischen Wartezeit einen Strafbefehl in einer Gesamthöhe von 2100 Euro. Außerdem muss sie das als Vorschuss von den Betrogenen ergaunerte Geld an die Staatskasse zahlen und sogenannten Wertersatz leisten. Immerhin 375 Euro kommen somit noch obendrauf, sofern das Amtsgericht den Strafbefehl auch so erlässt wie von der Staatsanwaltschaft beantragt.

Worum ging es. Die Angeklagte soll reinrassige Yorkshire-Terrier-Welpen zum Vorzugspreis von jeweils 250 Euro angeboten haben. Ein wahres Schnäppchen, wenn man sich im Internet mal die Kaufpreise für diese kleinen niedlichen Hündchen anschaut. In der Regel kosten die ab 600 Euro aufwärts. Laut Offerte haben die im Internet angebotenen Welpen allerdings auch Papiere, die ihre Reinrassigkeit nachweisen. So einen Stammbaum hatte die Stendalerin für ihre Welpen nicht in Aussicht gestellt. Daher wohl der Schnäppchenpreis.

Überhaupt hatte die 25-Jährige anscheinend nur drei und keine vier junge Hunde. Einer der vier Käufer wäre damit wohl in jedem Fall leer ausgegangen. Laut Anklage sagte sie allen vier Interessenten einen Welpen zu und kassierte jeweils eine Anzahlung, insgesamt die schon erwähnten 375 Euro. Doch zur Auslieferung kam es nicht. Unbekannt verzogen hieß es, als die Käufer vorsprechen und die ihnen zugesicherten Hunde abholen wollten. Die Käufer erstatteten daraufhin Anzeige.

Legt die Angeklagte gegen den Strafbefehl nicht innerhalb einer Woche Einspruch ein, wird die Geldstrafe rechtskräftig. Wenn nicht, kommt es doch zum Prozess. Und die Zeugen müssen dann noch einmal kommen, sagte Richterin Petra Ludwig.

Von den 375 Euro an die Staatskasse bekommen die Käufer übrigens keinen Cent. Sie müssen ihre Ansprüche zivilrechtlich geltend machen, erfuhr die Volksstimme auf Nachfrage. Die Einziehung von Wertersatz ist im Strafgesetzbuch unter Paragraf 73c geregelt. Darin heißt es etwas sperrig: Ist die Einziehung eines Gegenstandes wegen der Beschaffenheit (...) oder aus einem anderen Grund nicht möglich (...) ordnet das Gericht die Einziehung eines Geldbetrages an, der dem Wert des Erlangten entspricht.