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Betrugsfälle Weiteres Verfahren gegen Gebhardt

Gegen den Stendaler Wahlfälscher Holger Gebhardt wird es voraussichtlich einen weiteren Prozess geben. Er soll Rechnungen gefälscht haben.

Von Bernd-Volker Brahms 17.01.2019, 14:53

Stendal l Der Stendaler Wahlfälscher Holger Gebhardt könnte sich schon bald erneut vor Gericht verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft in Stendal hat eine Anklageschrift fertig und hat sie ans Landgericht übergeben. Dies teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Dem 45-Jährigen wird demnach vorgeworfen, dass er zwischen 2012 und Ende 2016 Rechnungen einer privaten Krankenversicherung gefälscht hat. Es ist dabei ein Schaden von rund 100.000 Euro entstanden.

Ob und wann ein Prozess gegen Gebhardt eröffnet wird, steht bisher noch nicht fest. Dies sagte ein Sprecher des Landgerichtes. Zunächst gibt es noch das übliche Zwischenverfahren, bei dem der Beklagte die Chance hat, zusammen mit seinem Rechtsanwalt sich zu erklären und mögliche Vorwürfe auszuräumen. Gebhardt könnte noch weitere Jahre Gefängnis aufgebrummt bekommen, wenn das Gericht die Taten als erwiesen ansieht. Derzeit sitzt der Stendaler eine zweieinhalbjährige Strafe wegen Wahlbetrugs ab, zu der er im Frühjahr 2017 verurteilt worden war. Gebhardt hatte 2014 bei der Kommunalwahl viele Briefwahlunterlagen gefälscht.