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Bewährung pfutsch Sechs Monate Haft nach Drogenfahrt

Mit einer Autofahrt unter Drogen verwirkte ein 37-Jähriger seine Bewährung. Jetzt muss er ein halbes Jahr ins Gefängnis.

Von Wolfgang Biermann 12.06.2018, 00:00

Stendal l „Das Maß ist voll.“ Mit diesen Worten verurteilte Richter Thomas Schulz einen vielfach vorbestraften 37-Jährigen, der am frühen Morgen des 1. Oktober 2017 von der Polizei wegen seiner auffälligen Fahrweise in Tangermünde am Steuer eines Pkw gestoppt worden war, wegen Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren mit einem unversicherten Fahrzeug zu sechs Monaten Gefängnis ohne Bewährung.

Der Ford, den er steuerte, ohne je eine Fahrerlaubnis besessen zu haben, war nicht zugelassen. Daran waren Kennzeichen angebracht, die es laut Aussage eines Polizeibeamten gar nicht gab. Der Pkw war nicht haftpflichtversichert und nicht zugelassen. Zu guter Letzt erweckte der Angeklagte bei der Kontrolle bei den Beamten den Eindruck, dass er unter Rauschgift steht. Der Drogenschnelltest reagierte denn auch auf Betäubungsmittel. Die daraufhin angeordnete Blutprobe bestätigte den Konsum von Amphetamin und Cannabis.

„Ja, ich hab‘ Scheiße gebaut und mir keinen Kopf gemacht“, gestand der 37-Jährige vor Gericht. Der Angeklagte, der in Rathenow zuhause ist, saß schon mehrfach in Stendaler Gerichten und andernorts auf der Anklagebank. 15 Einträge zählt sein Strafregister.

Er hätte den Wagen „mit den Nummernschildern gekauft“, gab er an. Weil ihm das nicht zu widerlegen war, wurde die ebenfalls angeklagte Urkundenfälschung eingestellt. In der Tatnacht hätte er einen Kumpel von Jerichow nach Tangermünde gefahren, begründete er die nächtliche Fahrt durch die Kaiserstadt, wo er von einer Funkstreife in der Nähe einer Tankstelle wegen seiner auffälligen Fahrweise bemerkt wurde. „Er fuhr zeitweise mittig auf der Straße“, sagte ein Beamter aus, was wohl auf den Konsum von Rauschgift zurückzuführen war.

Seit 20 Jahren nehme er Drogen, gab der 37-Jährige an. Beruf hätte er keinen erlernt, er lebe von Hartz IV. Jetzt wolle er aber eine Therapie, sagte er zu Richter Schulz. Damit könne ihm das Stendaler Amtsgericht nicht dienen, entgegnete Schulz . Dazu müsse er sich an das Amtsgericht Rathenow wenden, das ihn 2016 zu einer Bewährungsstrafe mit Auflage einer Therapie verurteilt hatte. Die Aussetzung zur Bewährung war aber unlängst widerrufen worden, sodass der 37-Jährige die dort ausgeurteilten sieben Monate Gefängnis derzeit absitzen muss. Dazu kommen nun noch die sechs Monate des Stendaler Amtsgerichts.

„Sie hatten Ihre Chance, haben sie aber nicht genutzt“, hieß es von Richter Schulz zu Begründung. Nur am Rande erwähnte er, dass der Angeklagte zu seinem erstmals schon vor Monaten angesetzten Prozess nicht erschienen war und deshalb mit Haftbefehl gesucht wurde.