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Bildung Geflüchtete Kinder verändern Arbeit

Bereits zum zweiten Mal traf sich die Bundesarbeitsgemeinschaft Bildung und Erziehung in der Kindheit (BAG-BEK) an der Hochschule Stendal.

Von Anne Toss 27.04.2016, 01:00

Stendal l Über zwei Tage hinweg tauschten sich rund 90 Akteure aus dem Bereich der Kinderbetreuung an der Stendaler Hochschule über aktuelle Themen aus dem Arbeitsfeld der Bildung und Erziehung in der Kindheit aus. Im Mittelpunkt stand dabei erstmals ein Rahmenthema, nämlich geflüchtete Kinder und Familien.

Laut Petra Strehmel, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, sei die Eingliederung und Integration der geflüchteten Kinder auch eine große Herausforderung für Kindereinrichtungen wie zum Beispiel Kitas. Während der Tagung beschäftigte sich unter anderem die Arbeitsgruppe „Kinder und Familien mit Fluchterfahrung“ mit dem Thema und diskutierte, ob der Zuzug auch Konsequenzen auf die Aus- und Weiterbildung haben müsse und wie man Alltagsrassismus begegnen könne.

„Der Austausch der Akteure steht im Vordergrund“, berichtet Strehmel, „aber es ist wichtig, dass die Informationen von unseren Mitgliedern gestreut und an ihren Wirkungsstätten wieder aufgegriffen werden.“ Die Arbeitsgemeinschaft zielt somit vorrangig auf die Vernetzung der Akteure sowie den fachlichen Austausch untereinander ab.

Der Vortrag von Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) in Berlin, war einer von mehreren Fachbeiträgen während der Frühjahrstagung. Die Monitoringstelle (abgeleitet vom englischen Wort 'to monitor' = beobachten) gibt es erst seit 2015. „Wir arbeiten an der Schnittstelle zwischen staatlichem Handeln und dem Leben der Kinder und Jugendlichen“, sagt Claudia Kittel. „Wir beobachten, ob der Staat die UN-Kinderrechtskonvention umsetzt.“

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes ist ein international anerkannter Menschenrechtsvertrag der Vereinten Nationen und wurde 1992 von Deutschland ratifiziert. „Kinderrechte sind somit Menschenrechte und haben uneingeschränkte Gültigkeit“, berichtet Kittel. Nach einem kurzen Überblick über den Inhalt der Konvention geht sie auf die Situation unbegleiteter und begleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Deutschland ein.

Dass deren Situation beleuchtet werden muss, belegt zum Beispiel eine Schätzung der Easy-Statistik, nach der 2015 36 000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Deutschland eingereist sind. Allerdings seien die Zahlen „mit Vorsicht zu genießen“, da beispielsweise Mehrfachregistrierungen die Summe verzerren können.

Kittel sieht Kinderrechte wie das Diskriminierungsverbot, das Recht auf Leben und die Berücksichtigung des Kindeswillens als nicht erfüllt an. „Durch Massenunterbringungen in Erstaufnahme- und Notunterkünften wird das Wohl der Kinder gefährdet“, führt Kittel als Beispiel an, „dort herrscht nicht nur eine mangelhafte Gesundheitsversorgung, sondern die Kinder sind teilweise auch Gewalt ausgesetzt.“ Den Anwesenden gab Kittel folgende Worte mit auf den Weg: „Kinder sind in erster Linie Personen mit eigenen Rechten. Man sollte daher nicht den Status der Eltern in den Vordergrund stellen.“