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Biomüll Wer soll das Laub entsorgen?

Der Uchtspringer Ortschaftsrat ist sich einig: Die Laubentsorgung soll von der Hansestadt Stendal geregelt werden.

Von Donald Lyko 19.11.2020, 06:00

Stendal l Ihre Forderungen haben die Uchtspringer Ortschaftsräte in einem Antrag formuliert: Die Stadtverwaltung soll sich mit der Thematik Laubentsorgung auf öffentlichen Flächen befassen und bis zum 1. Juni 2021 ein Entsorgungskonzept für Laub auf gemeindeeigenen Flächen erarbeiten, „das nicht zu Lasten der Anlieger als Reinigungspflichtige geht“. Vor allem der hohe Laubanfall an Straßen mit großen Laubbäumen sei ein Problem, wenn keine Sammelbehältnisse wie Säcke oder Container bereitgestellt werden, die von der Stadt kostenlos abgeholt werden, argumentieren die Mitglieder des Ortschaftsrates.

Und wenn wie geplant ab Januar kommenden Jahres für die Biotonne eine Grundgebühr und für jede Leerung gezahlt werden muss, sei es kaum vermittelbar, „dass sich die Bürger extra für die Laubentsorgung eine teurere große Tonne stellen lassen sollen, wenn für die eigene Biomassenentsorgung auch die kleinste, preiswertere Tonne ausreichen würde“, heißt es im Antragstext, den SPD-Stadtrat und Ortsbürgermeister Jürgen Schlafke formuliert hat. Selbst wenn Anlieger ein entsprechend großes Grundstück für eine Kompostierung hätten, könne das die Stadt nicht von ihnen verlangen, manches Laub sei dafür auch ungeeignet. Mit sechs Ja-Stimmen bei vier Enthaltungen gab es am Dienstagabend im Finanzausschuss Zustimmung für den Antrag.

Zuvor hatte es eine kurze Diskussion über die Finanzierung gegeben. Die macht nicht nur Kämmerin Beate Pietrzak Sorgen – denn der Haushaltsplan 2021, der derzeit erarbeitet wird, weise aktuell ein Defizit von mehr als sechs Millionen Euro auf. Sollte der Uchtspringer Antrag vom Stadtrat beschlossen werden, würde die Laubentsorgung eine zusätzlich freiwillige Leistung sein. Andererseits: Für die Hansestadt gibt es eine Straßenreinigungssatzung, die eine Reinigungspflicht für Bürger festlegt, und dazu gehöre das Laub auf Wegen und Straßen.

Genau deswegen habe seine Fraktion mit dem Antrag „Bauchschmerzen“, sagte Sven Meinecke (Linke): „Wir sehen es kritisch, denn nur ein Teil der Bürger wäre betroffen.“ Denn dort, wo die Kehrmaschine kommt und das Laub beseitigt wird, zahlen die Anlieger ihre Gebühren. Andere lassen sich von der Pflicht befreien, fegen die Straße selbst und zahlen keine Gebühr – für sie soll nun aber das Laub entsorgt werden, sie wären Nutznießer einer städtischen Entsorgung. Bei einer Umlage auf die Straßenreinigungsgebühren würden die, die ohnehin zahlen, für die anderen mitbezahlen, so die Kritik von Sven Meinecke.

Darauf reagierte Jürgen Schlafke: „Ich sehe es völlig anders. Die freiwillige Leistung auf die Bürger abzuwälzen, ist eine Ungleichbehandlung.“