1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Die neuen Abfallgebühren im Kreis Stendal

Biotonne Die neuen Abfallgebühren im Kreis Stendal

Künftig ist auch die Biotonne mit Grundgebühr und Leerungsgebühr im Landkreis Stendal kostenpflichtig.

Von Donald Lyko 12.12.2020, 08:00

Stendal l Da schon im Vorfeld Klagen gegen die Satzungen angekündigt wurden, ist die sprichwörtliche Kuh noch nicht vom Eis. Nach intensiven Diskussionen, nach Ergänzungen und Änderungen, haben die Abfallgebührensatzung und die Abfallentsorgungssatzung am Donnerstagabend aber jeweils eine deutliche Mehrheit gefunden. Nur die fünf anwesenden Mitglieder der AfD-Fraktion und der fraktionslose Dietrich Schultz stimmten dagegen, Bernd Hauke (Linke) enthielt sich. Für die beiden Satzungen hatte die AfD-Fraktion namentliche Abstimmung beantragt.

Die gab es nicht für die beiden Änderungsanträge, die noch eingereicht worden waren. So hat die Linke-Fraktion beantragt, dass es eine Kappungsgrenze bei der Anzahl der Grundgebühren pro Haushalt geben soll. Bisher wurde für die im Haushalt lebenden Personen ein sogenannter Einwohnergleichwert erhoben. Zwei Personen hatten 1,5 Gleichwerte, vier Personen hatten 2,5 Gleichwerte, dann war Schluss mit der Personenaufschlüsselung.

Mit der neuen Satzung wird für jede Person, die auf dem angeschlossenen Grundstück ihren Wohnsitz hat, eine Grundgebühr von 30,72 Euro pro Jahr fällig. Für große Familien sollte eine soziale Komponente greifen, so die Linke-Fraktion. Ihr Vorschlag: Die Grundgebühr wird für maximal fünf Personen pro Haushalt erhoben, ab der sechsten Person soll sie erlassen werden. Das fand im Kreistag eine Mehrheit und wird damit so in der Satzung stehen.

Abgelehnt wurde hingegen ein Antrag der Fraktion „Pro Altmark“, in dem es um die umstrittene Einführung der ausschließlichen Eigentümerveranlagung ging. Da dies ein Hauptkritikpunkt in der Debatte war und auch von vielen Großvermietern bemängelt wurde, ist mit der beschlossenen Satzung eine Übergangsfrist von einem Jahr eingeräumt worden, um die Mieter- auf die Eigentümerveranlagung umzustellen. Ziel ist, dass ab 1. Januar 2022 nur noch die Eigentümer Vertragspartner der ALS sind und nicht mehr die Mieter selbst. Für die Biotonne, die ab 1. Januar 2021 erstmals kostenpflichtig ist, wird von Anfang an die Eigentümerveranlagung eingeführt. Der „Pro Altmark“-Antrag hatte das Ziel, dass auch nach dem 1. Januar 2022 ein Wahlrecht zwischen der Mieter- und der Eigentümerveranlagung besteht.

Dieser Punkt sei der mit den „schwersten, intensivsten Gesprächen“ gewesen, informierte Sebastian Stoll (CDU), 1. Beigeordneter der Landrates: „Es wird uns nicht möglich sein, hinter diesem Punkt alle Vermieter im Landkreis zu vereinen.“ Dennoch halte er diesen Weg für den richtigen, denn künftig werde die ALS entlastet, und es werden Gebühren gespart.

Am Ende der Debatte im Kreistag atmete nicht nur Rudolf Opitz (Pro Altmark), der die Sitzung leitete, auf. „Damit haben wir einen großen Brocken bewältigt“, kommentierte er, dass nach vielen Diskussionen und Vertagungen nun endlich eine Entscheidung vorliegt.