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Digitalisierung Laptops für Schüler vom Jobcenter

Bisher keine Endgeräte für Heimunterricht durchs Jobcenter Stendal. Große Hürden bis zur Finanzierung.

28.01.2021, 17:00

Stendal l Das Jobcenter muss einen Laptop für den Distanzunterricht während der Corona-Pandemie bezuschussen. Dies entschied ein Gericht zugunsten einer Harz-IV-Empfängerin in Thüringen. Dieses Urteil ist ein Einzelfallentscheid. Dennoch stellt sich die Frage, wie das Jobcenter in Stendal mit solchen Anträgen umgeht, die es „immer wieder“ gibt, wie Susi Michel vom Jobcenter Stendal sagt.

Bis Dezember 2020 hätte man Antragsteller auf ein Darlehn verwiesen. „Nach der neuen Weisungslage gab es bisher weder Anfragen noch Anträge“, sagt die Pressesprecherin.

Doch die Hürden bis zum Laptop sind groß: So dürfen keine entsprechenden Geräte im Haushalt des Antragsstellers vorhanden sein, zudem muss ausgeschlossen werden, dass eine Finanzierung über ein Darlehen oder Eigenmittel „zumutbar“ wäre. Ferner muss die Notwendigkeit für ein Endgerät nachgewiesen werden. Geschlossene Schulen scheinen dafür nicht auszureichen. Bei einem Antrag wird „immer erst geprüft, ob tatsächlich ein Bedarf besteht. Sprich: Ist die betroffene Schülerin oder der betroffene Schüler auf das Gerät angewiesen? Wenn ja, in welchem Umfang?“

Ein weiteres Hindernis bei der Beantragung können vorhandene Leihgeräte in den Schulen sein, wie Susi Michel mitteilt. Doch viele Schulen in und um Stendal haben nicht genügen davon, um alle Schüler auszustatten. Auch mit den 150 neuen iPads, die laut Torsten Mehlkopf von der Stadtverwaltung bis Anfang Februar geliefert werden sollen, wird sich dieses Problem voraussichtlich nicht grundlegend ändern. „Das ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein“, sagte Anette Lenkeit (Fraktion Die Linke-Bündnis 90/Die Grünen) beim Kulturausschuss vergangene Woche. Doch auch wenn durch die Geräte ein Bedarf ausgeschlossen werden kann, ist laut Michel immer „die individuelle Lebenssituation“ zu berücksichtigen. Es müsse stets im Einzelfall entschieden werden.

Sind diese Hürden überwunden, muss vom Antragsteller noch ein Angebot für ein Endgerät eingereicht werden. Erst danach kommt die Bezuschussung selbst auf den Prüfstand.