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Drogenbesitz Altmärker nach Razzia vor Gericht

Neben Drogen fand die Polizei bei einer Razzia noch eine scharfe Pistole sowie 45.000 Euro in einem Tresor.

Von Wolfgang Biermann 25.06.2020, 07:00

Stendal l Einem bis dato rechtlich unbescholtenen Selbstständigen aus dem Elb-Havel-Winkel, der beruflich mit teils hoheitlichen Aufgaben betraut war, mehrere Angestellte und Arbeitsorte hatte, warf die Staatsanwaltschaft Stendal Besitz von „unerlaubt beschafften“ Betäubungsmitteln vor. 12,1 Gramm Cannabis hatte die Polizei am 9. Januar 2020 bei einer Razzia in seinem Tresor gefunden. Keine wirklich bedeutsame Menge für einen Normalbürger, für den Mittvierziger auf der Anklagebank im Amtsgericht Stendal schon.

Die Berufsausübung in einem sehr sensiblen Bereich sei ihrem Mandanten untersagt worden, sagte seine Verteidigerin. Da helfe es auch wenig, wenn sein Verfahren wegen Drogenbesitz vom Amtsgericht gegen Geldauflage zunächst vorläufig eingestellt wurde, sie hatte ein Einstellung ohne Geldauflage gewollt. 500 Euro zählte der Angeklagte in bar auf den Richtertisch, eilte damit zur Gerichtskasse und kehrte mit einer Einzahlungsquittung wieder zurück, wo ihm der Vorsitzende Richter die endgültige Einstellung und damit eine weiterhin weiße Weste bestätigte. Allerdings gebe es einen Eintrag im vom Angeklagten benötigten „erweiterten Führungszeugnis“.

Den Drogenbesitz schätzte der Richter als „das geringste Problem“ ein. Ein Damoklesschwert schwebt demnach über dem geschiedenen Mittvierziger. Denn neben den Drogen hatte die Polizei laut Gerichtsakte bei der Razzia eine scharfe Handfeuerwaffe gefunden, eine Pistole Colt-Automatic, Kaliber .45, mit vollem Magazin. Außerdem befanden sich neben „Polenböllern“ über 45.000 Euro im Tresor, wie der Richter aus der Gerichtsakte zitierte. Zum noch nicht angeklagten Waffenbesitz wollte sich der Angeklagte nicht äußern. „Dazu werden wir uns hier wohl wiedersehen“, sagte ihm der Richter voraus.

Das im Safe entdeckte Geld, das in diesem Verfahren ebenfalls keine Rolle spielte, würde großteils der Mutter des Angeklagten gehören, sagte dessen Verteidigerin. Ihren Worten zufolge, habe die Staatsanwaltschaft eine von ihr nicht konkret genannte Summe bereits wieder herausgegeben. Seit der ersten Durchsuchung im Januar habe es bereits weitere Durchsuchungen durch die Polizei bei ihrem Mandanten gegeben. Mehr wolle sie dazu nicht sagen, nur dass es „laufende Verfahren um größere Diebstähle“ gebe.

Das Verfahren um den Drogenbesitz bezeichnete sie als „Pillepalle“. Dazu hatte der Angeklagte auf Nachfrage vor dem Amtsrichter angegeben, dass „Freunde aus Berlin“ die bei ihm gefundenen 12,1 Gramm Cannabis mitgebracht hätten. In Berlin sei das „normal“. Cannabis sei ja „irgendwie ein Heilmittel“. Und er hätte „Rückenschmerzen“.