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Drogendelikte Mauer des Schweigens vor Stendaler Gericht

Ein 22-jähriger Stendaler steht vor Gericht. Unter anderem wegen Drogendelikten.

Von Wolfgang Biermann 16.05.2018, 23:01

Stendal l Abgabe von Rauschgift an Minderjährige in zehn Fällen, dazu Drogenbesitz, Bedrohung sowie ein Schlag in Richtung eines Therapeuten beim Antiaggressionstraining, Beleidigung einer Zugbegleiterin und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, den ein Polizist erst durch Einsatz von Pfefferspray beenden konnte. All das wird einem 22-Jährigen Stendaler in vier Anklagen in einem am Dienstag vor dem Stendaler Amtsgericht begonnenen Prozess vorgeworfen.

Abgabe von Drogen an unter 18-Jährige gilt laut Betäubungsmittelgesetz als Verbrechen und wird mit Gefängnis nicht unter einem Jahr je Fall bestraft. Deshalb steht er auch vor dem Schöffengericht, das Freiheitsstrafen bis zu vier Jahre verhängen kann. Nachdem der mehrfach schon mit dem Gesetz in Konflikt gekommene 22-Jährige zunächst geschwiegen hatte, räumte er nach mehrstündiger Verhandlung alle Taten ein, bis auf die Drogenabgaben.

Bei der Befragung von sieben durch Polizei und Staatsanwaltschaft ermittelten jugendlichen Konsumenten im Alter von jetzt 14 bis 18 Jahren traf das Gericht auf eine Mauer des Schweigens: „Keine Ahnung, weiß ich nicht (mehr), kann mich nicht erinnern…“, bekam der Vorsitzende Richter Thomas Schulz immer wieder zu hören. Mehrheitlich behaupteten sie, das Rauschgift – Amphetamin, Extasy und Marihuana – hätte in der Wohnung des Angeklagten gratis zur allgemeinen Selbstbedienung herum gelegen.

Alle kamen anscheinend aus schwierigen Familienverhältnissen, waren zur Tatzeit in der Pubertät und hatten „Party gemacht“ – „Joints“ geraucht, „Amphe gezogen“ und Extasy-Pillen „eingeworfen“. Aber keiner von ihnen will gesehen haben, wer die Drogen von Dezember 2016 bis zum 11. Mai vorigen Jahres, dem Tag der Wohnungsdurchsuchung beim Angeklagten, bereitgestellt hatte. Bis auf eine Zeugin.

Die 15-jährige Schülerin, die nach eigenen Angaben schon seit dem 13. Lebensjahr Drogen konsumiert, machte reinen Tisch. Sie beschuldigte nicht nur den Angeklagten, die Drogen beschafft zu haben. Auch dessen schwangere Freundin sei, wie sie selbst auch, manchmal dabei gewesen, wenn er Drogen besorgt habe. Und sie beschuldigte zudem die 16-jährige Freundin des Angeklagten, die zuvor im Zeugenstand die reine Unschuld gegeben hatte, im Vorfeld des Prozesses per Handy-Nachrichten für Absprachen zwischen den Konsumenten als Zeugen gesorgt zu haben.

Unabhängig davon hatte Richter Schulz der Freundin des Angeklagten gesagt, dass er ihr nicht glaube und ihr, wie auch weiteren Zeugen, Verfahren wegen Falschaussage angekündigt. Weil einer von 13 Zeugen nicht kam und die Polizei seiner in seiner Wohnung nicht habhaft wurde, gibt es eine Prozessfortsetzung.