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Es qualmt wieder Gartenfeuer - eine unendliche Geschichte

Nicht zum ersten Mal diskutierten die Mitglieder des Stendaler kreislichen Umweltausschusses über das Verbrennen von Gartenabfällen.

Von Egmar Gebert 20.10.2016, 01:01

Stendel l Ab dem 15. Oktober dürfen im Landkreis wieder Gartenabfälle verbrannt werden. Dazu braucht es längst keine Ankündigung in der Zeitung mehr. Die Ostaltmärker wissen um den herbstlichen Stichtag und punktgenau kräuselten sich am vergangenen Sonnabend die Rauchfahnen über Kleingärten. Über denen, die als Anlagen die Ortsränder zieren ebenso wie in denen hinter Wohnhäusern.

So war es auch nur folgerichtig, dass der Umweltausschuss die „Verbrennverordnung“ auf die Tagesordnung seiner abendlichen Sitzung am Dienstag gesetzt hatte. Als letzten Punkt zwar und ohne weitere Erläuterungen, aber dennoch geeignet, die Diskussion darüber gewohnt kontrovers verlaufen zu lassen. So kontrovers eben, wie sie auch unter den Bürgern im Landkreis geführt wird.

Ausschuss- vorsitzender Uwe Klemm (SPD): „Die Städter sagen: Sofort verbieten. Die Leute in den ländlichen Gegenden halten dagegen: Es kann ja wohl nicht sein, dass wir nicht mal die paar Sträucher verbrennen können.“

Das ist auch die Erfahrung von Denis Gruber (SPD), dem ersten Beigeordneten des Landrates. „Die Meinungen dazu sind wirklich 50/50. Und das ist in den Kreistagsausschüssen nicht anders.“

Solange das so sei, werde es wohl keine Änderungen an der bisherigen Verfahrensweise geben. Und diees Verfahren, wenn es so wie in der seit 2008 gültigen und 2013 letztmalig aktualisierten Verordnung vorgeschrieben, angewendet wird, dürfte kaum mit Belästigungen des Umfeldes verbunden sein. Gruber: Von den Landkreisen, in denen das Verbrennen der Gartenabfälle noch erlaubt ist, ist das im Landkreis Stendal mit den größten Restriktionen verbunden. Verbrannt werden darf zum Beispiel nur, was nicht kompostierbar ist.“

Auch Manfred Schulze, als sachkundiger Einwohner in den Umweltausschuss des Kreistages berufen, kennt die „Verordnung über das Verbrennen bestimmter pflanzlicher Abfälle von gärtnerisch genutzten Flächen im Landkreis Stendal“, wie sie in vollem Amtsdeutsch überschrieben ist. „Wenn diese Ordnung so durchgesetzt wird, wie es dort drin steht, dann verbrennt ja kaum noch jemand etwas.“

Ein nachvollziehbares Argument. Nimmt man die kreisliche Verbrennverordnung beim Wort, darf jeder Gartenabfälle Verbrennende dies nur an einem Tag im Herbst und einem weiteren im Frühjahr tun. Und sein Feuer, das die Allgemeinheit, im Speziellen die Nachbarschaft, nicht erheblich belästigen darf, muss nach maximal zwei Stunden auch wieder erloschen sein.

„Aber das eben ist generell nicht kontrollierbar“, sagte Manfred Schulze zu diesem Thema und sprach damit aus, was besagte Verordnung zu einem zahnlosen Tiger macht. Weder der Landkreis noch die Kommunen sind personell in der Lage, die Einhaltung der von Denis Gruber angesprochenen Restriktionen, also Einschränkungen, zu kontrollieren.

Appelle an diejenigen, die sich nicht an die Verbrenn-Regeln halten, fruchteten zumindest in den vergangenen acht Jahren, in denen sie gelten, nicht. Ändern würde das nur ein rigoroses Verbot. Doch dessen Wirksamkeit stellt Denis Gruber in Zweifel. Da gebe es ja noch die Feuerkörbe, in denen jedermann jederzeit ein Feuerchen entzünden dürfe. Zwar nicht mit Gartenabfällen, aber auch das sei eben schwer kontrollierbar.

Das war der Punkt, an dem sich Ausschussmitglied Eduard Stapel (Grüne) zu Wort meldete. Der ehemalige Ausschussvorsitzende fragte sich und in die Runde der Ausschuss- sitzung: „Was machen die alle um uns herum? In ganz Sachsen ist das Verbrennen von Gartenabfällen verboten und es funktioniert. Selbst in Sachsen-Anhalt sind es nur noch wenige Landkreise, in denen verbrannt wird. Können wir es nicht wenigstens so machen wie in Salzwedel, wo Gartenabfälle nur verbrannt werden dürfen, wenn sie trocken sind?“ Ausschussvorsitzender Uwe Klemm darauf: „Schwieriges Thema.“ Der Abschlusssatz in dieser Diskussionsrunde blieb Eduard Stapel vorbehalten, der feststellte: „Schön, dass wir mal wieder drüber geredet haben.“