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Fälschungen Mit Rechnungen 60.000 Euro ergaunert

Das Amtsgericht Stendal befasst sich zurzeit mit zwei Männern, die sich mittels gefälschter Rechnung 60 000 Euro erschlichen haben.

Von Wolfgang Biermann 17.08.2016, 15:20

Stendal l Nach mehrmaligen Anläufen hat das Amtsgericht Stendal am Dienstag den Prozess gegen zwei wegen Betruges angeklagte Männer eröffnet. Einem 60-jährigen gebürtigen Tangermünder und einem 48-jährigen gebürtigen Stendaler legt die Staatsanwaltschaft Magdeburg zur Last, sich in Tangermünde im Jahr 2009 durch Vorspiegelung falscher Tatsachen und per Urkundenfälschung 60 000 Euro im Zusammenhang mit einer Photovoltaikanlage ergaunert zu haben.

Ungewöhnlich beim Prozessauftakt war, dass sich die Zuschauer einer Kontrolle auf Waffen und einer Leibesvisitation direkt vor dem Saal 102 unterziehen mussten. Polizeibeamte nahmen die Personalien der Zuschauer auf. Im Saal selbst waren zwei Justizwachtmeister präsent. Im Prozessvorfeld soll es Drohungen gegen die Angeklagten gegeben haben, wurde schließlich bei der Befragung eines Zeugen durch einen der Verteidiger im Prozess laut.

Zum Tatvorwurf: Mittels gefälschter Rechnung eines ortsansässigen Kleinunternehmers sollen die 60 000 Euro über das Konto des Unternehmers für die Lieferung einer Solaranlage vom Zahlenden an die Angeklagten geflossen sein. Der Kleinunternehmer soll, quasi als Lohn für die Bereitstellung seines Kontos, 2000 Euro erhalten haben. Laut Anklage ist die Solaranlage nie geliefert worden. Die beiden Angeklagten bestritten die Tatvorwürfe, wollten aber „zunächst“ keine weiteren Angaben machen.

Der angeblich um die 60 000 Euro Geschädigte hatte am Mittwochmorgen ein Fax ans Amtsgericht gesandt. Darin attestierte ein Arzt, dass der andernorts wohnende Patient wegen „akuter Erkrankung“ nicht als Zeuge nach Stendal kommen könne. Als Zeuge ausgesagt hat indes der Tangermünder Kleinunternehmer. Er habe den Angeklagten von denen er den 48-Jährigen schon länger kenne, einen Gefallen tun wollen, in dem er ihnen sein Konto zur Verfügung stellte. Er habe sich selbst schon einmal in der Lage befun- den, kein eigenes Konto zu besitzen.

Der 48-Jährige habe ihm gesagt, kein Konto eröffnen zu können, weil er als „Straffälliger“ keines bekommen würde. Für einen Hauskauf und eine Handwerkerrechnung – beides im vierstelligen Euro-Bereich – habe er sein Konto wohl bereitgestellt, nicht aber für die Solaranlage, das sei gegen seinen Willen geschehen, sagte der Kleinunternehmer aus. Eine diesbezügliche Rechnung mit seinem Briefkopf sei „fantasiemäßig“ verändert worden.

Beim Fortsetzungstermin am 2. September soll nun das angebliche Opfer aussagen. Bis dahin sollen die Prozessbeteiligten im „Selbstleseverfahren“ Urteile der Landgerichte Potsdam und Stendal lesen, nach denen die Angeklagten schon 1997 und 2008 verurteilt worden sein sollen.