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Falschparker Bürgersteig als Autofriedhof

Seit zweieinhalb Jahren steht ein blauer Ford in der Roonstraße. Der Tüv ist vor zwei Jahren abgelaufen.

Von Thomas Pusch 06.10.2016, 01:01

Stendal l Dem zufälligen Spaziergänger fällt er nicht gleich ins Auge, aber die Anwohner der Roon- und der Blumen-thalstraße kennen den blauen Ford schon seit fast zweieinhalb Jahren. Im Mai 2014 wurde er halb auf dem Bürgersteig ordnungsgemäß geparkt und einfach verlassen.

Tage, Wochen, Monate vergingen, die nächste Hauptuntersuchung wurde im Oktober 2014 fällig, doch nichts geschah. Wie Kreissprecher Edgar Kraul auf Anfrage mitteilte, bekommt in solch einem Fall die zuständige Zulassungsbehörde, also das Straßenverkehrsamt des Landkreises, von der Polizei ein Schein über einen technischen Mangel (Mängelschein) übersandt.

Danach werde der Halter des Fahrzeuges durch die Zulassungsbehörde angeschrieben und aufgefordert, innerhalb von sieben Tagen den Mangel zu beseitigen, in diesem Fall also den Tüv machen zu lassen. Sollte diese Frist ungenutzt verstrichen sein, werde der Halter erneut aufgefordert, den Mangel innerhalb von sieben Tagen zu beseitigen. Diese Amtshandlung ist gebührenpflichtig, kostet 24,44 Euro.

Doch die kümmerte den Halter wenig, die Frist verstrich und so wurde der Vollzugsdienst des Landkreises Stendal damit beauftragt, das Fahrzeug außer Betrieb zu setzen. Dafür wurden die Kennzeichen durch Entfernung der Landkreis-Siegelplakette entwertet. Der Halter wurde darüber ebenfalls schriftlich informiert. Dafür wurden weitere 80,44 Euro berechnet. Der Halter meldete sich aber weiterhin nicht, das Auto blieb stehen.

Nun hatte aber die Hansestadt Stendal den Schwarzen Peter und musste sich um das weitere Verfahren kümmern. Passiert ist bislang allerdings nichts. Der Dauerparker hat nach wie vor seinen Standort, ebenso wie ein BMW ohne Kennzeichen, der auch in der Roonstraße steht. Auf Nachfrage der Volksstimme teilte die Stadt mit: „Dort stehen zwei Fahrzeuge, deren Entfernung in die Zuständigkeit der Hansestadt fallen könnte Die Verwaltung prüft derzeit die weitere Vorgehensweise.

Statistische Zahlen über Außerbetriebsetzungen wegen abgelaufener Fristen bei Hauptuntersuchungen konnte der Landkreis nicht liefern, da diese allgemein als technische Mängel erfasst sind, unter den Begriff fallen auch andere Sachverhalte.