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Familienstreit Aus dem Kofferraum im Wald ausgesetzt

Ein Stendaler schlug seine Lebensgefährtin heftig und wurde dafür selbst zum Opfer. Verwandte der Frau verschleppten ihn.

Von Wolfgang Biermann 19.04.2018, 13:27

Stendal l Wegen Freiheitsberaubung ist am Montag ein gerichtsbekannter 45-jähriger Stendaler vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 15 Euro (1800 Euro) verurteilt worden. In das Urteil floss eine Strafe wegen Urkundenfälschung ein. Das Verfahren gegen den ebenfalls der Freiheitsberaubung angeklagten, bislang nicht vorbestraften 53-jährigen Bruder des Angeklagten wurde gegen Zahlung von 200 Euro an den Stendaler Frauenhausverein eingestellt.

Für das Gericht stand es am Ende der umfangreichen Beweisaufnahme fest, dass der teilgeständige 45-Jährige als Haupttäter am Abend des 4. Januar vorigen Jahres einen 34-Jährigen gezwungen hat, in den Kofferraum seines Autos zu steigen. Gemeinsam mit seinem älteren Bruder brachte er den 34-Jährigen in ein Waldstück unweit des Stendaler Ortsteiles, in dem Opfer und Täter leben.

Im Wald ließen die Täter ihr Opfer frei. Der 45-Jährige verpasste ihm noch einen Faustschlag ins Gesicht. Außerdem drohte er, „beim nächsten Mal kannst Du Dir ein Loch graben“. Das nur leicht bekleidete Opfer machte sich bei Dunkelheit und Kälte zu Fuß auf den Weg nach Haus.

Das Tatgeschehen hatte laut Urteilsbegründung eine Vorgeschichte. Und die betraf den engsten Familienkreis von Opfer und Täter. Demnach hatte das spätere Opfer kurz zuvor die Nichte des Hauptangeklagten, mithin die Tochter des älteren Bruders, heftig geschlagen. Blutend und weinend war die junge Frau zu Onkel und Vater gelaufen. Die wollten dem 34-Jährigen daraufhin einen Denkzettel verpassen und machten sich auf zu dessen Wohnung. Ob die Tür des Hauses, in dem er wohnt, von ihnen eingetreten wurde, konnte letztlich nicht geklärt werden. Angstschlotternd sei er der Aufforderung der Brüder gefolgt und hinten ins Auto gestiegen, sagte der 34-Jährige als Zeuge aus.

Dass er seine Lebensgefährtin, mit der er ein Kind hat und mit der er in einer Art On-off-Beziehung lebe, an jenem Abend geschlagen und getreten hat, gab er zu. Dafür sei er auch verurteilt worden. Inzwischen habe sich das Verhältnis „normalisiert“ und der 45-Jährige sich bei ihm entschuldigt. Er hätte keine Interesse daran, den Onkel seiner Freundin „in den Knast zu bringen“. Es sei „alles erledigt“.

Blieben noch drei weitere Anklagen. So räumte der 45-Jährige ein, dass er von seinem Pkw die gültigen Kennzeichen einfach an einen anderen Pkw geschraubt hat. Den hätte er gekauft. Weil ihm die Fahrzeugdaten gefehlt hätten, will er vom Landkreis kein Überführungskennzeichen bekommen haben. Laut Gesetz ist das Urkundenfälschung. Verfahren wegen Körperverletzung und Trunkenheit im Verkehr stellte das Gericht im Hinblick auf das Urteil zur Haupttat ein.