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Fehlalarm-Urteil Strafe: 50 Euro zahlen und Aufsatz schreiben

Aus Frust hat ein 19-Jähriger, der bei der Feuerwehr ist, Fehlalarm ausgelöst. Er wollte damit Kameraden ärgern.

Von Wolfgang Biermann 04.10.2017, 13:20

Stendal l Am späten Abend des 1. Mai dieses Jahres rückten Feuerwehr und Polizei in Tangermünde zu einem angeblichen Matratzenbrand auf einem Balkon in der Mozartstraße aus. Ein Fehlalarm, wie sich herausstellte – ausgelöst über einen Notruf von einem Mitglied der Feuerwehr. Der 19-Jährige beteiligte sich auch selbst am Einsatz. Als er nach dem Einsatz nach Hause zurückkehrte, wurde er schon von der Polizei erwartet.

Am Donnerstag musste sich der rechtlich als Heranwachsender geltende Angeklagte wegen Missbrauchs von Notrufen vor dem Amtsgericht verantworten. Gegen Zahlung von 50 Euro an einen Jugendclub in Tangermünde und dem Schreiben eines Aufsatzes wurde sein Verfahren letztlich von Jugendrichter Rainer Mählenhoff eingestellt. Zuvor hatte der Angeklagte seine Verfehlung reumütig eingestanden.

Die Sicherung sei ihm durchgebrannt, so lautete seine Erklärung. Seit acht Jahren sei er schon bei den Brandschützern, erst in der Jugendwehr und später bei den aktiven Kameraden. Er hätte sich schon über längere Zeit durch ihm nicht bekannte Kameraden gemobbt gefühlt. Seinen Angaben zufolge habe er das Gespräch mit der Feuerwehrleitung gesucht, geändert hätte sich danach aber nichts für ihn.

Aus Frust, dass seine „Einsatzsachen weg“ gewesen seien, und enthemmt durch ein „paar Bier“ wählte er dann am 1. Mai um 21.46 Uhr die 110 und meldete unter falschem Namen den angeblichen Brand. Dann wartete er auf den Pieper, der ihn zum Einsatz rief, und rückte mit aus.

Nach Bekanntwerden des Vorfalls habe er sich freiwillig ferngehalten, von seinen Vorgesetzten aber die Option zum Weitermachen bekommen. „Was wollten Sie mit dem Notruf bewirken?“, fragte die Staatsanwältin. „Einsatzgeilheit“ sei es nicht gewesen, beteuerte der Angeklagte. Vielmehr hätte er die Kameraden, unter denen er die Mobber vermute, in ihrer Freizeit stören wollen.

Die Jugendgerichtshilfe attestierte ihm, einem Jugendlichen gleichzustehen. Sie empfahl die Anwendung von Jugendrecht. Und das habe Erziehung und nicht Strafe zum Ziel, so Richter Mählenhoff. Darum erteilte er auf Antrag der Staatsanwältin zwei Auflagen zur Verfahrenseinstellung – zum einen die Zahlung von 50 Euro ans Shalom-Haus in Tangermünde. Und zum anderen soll der 19-Jährige einen Aufsatz schreiben, Thema: „Warum glaube ich, mit einem Notruf Feuerwehrleute ärgern zu können?“ Beide Auflagen muss er bis zum 30. Oktober erfüllen.

An die (nicht im Gerichtssaal anwesende) Wehrleitung gewandt, bat Richter Mählenhoff darum, die offensichtlich vorhandenen Probleme zwischen den Kameraden zu klären.