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Freispruch 94-Jähriger hat Unfall wohl überhört

Ein 94-Jähriger ist in Stendal vom Vorwurf der Unfallflucht freigesprochen worden. Es gibt keinen Beweis, ob er den Unfall mitbekam.

Von Wolfgang Biermann 07.12.2017, 15:20

Stendal l Das Amtsgericht hat am Montag einen 94-jährigen Autofahrer vom Vorwurf der Unfallflucht freigesprochen. Er habe wohl am 17. Juni dieses Jahres auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes in Goldbeck einen Ford Mondeo angefahren, dabei einen Schaden von 1582,63 Euro verursacht und sei einfach weggefahren. Allerdings habe man dem aufgrund einer Kriegsverletzung hochgradig schwerhörigen Senior nicht nachweisen können, dass er das auch tatsächlich mitbekommen hat.

„Voraussetzung für Unfallflucht ist aber, dass der Unfall auch wahrgenommen wurde“, begründete Richterin Petra Ludwig den Freispruch. „Die Frage, ob der Angeklagte überhaupt fahrtüchtig ist, muss an anderer Stelle geklärt werden.“ Dazu werde das Gericht die Akte an das Straßenverkehrsamt weiterleiten.

Ein Hörgeräteakustiker hatte als Zeuge ausgesagt, dass der 94-Jährige ohne Hörgerät „null“ hören könne. Auf dem rechten Ohr hätte er, vorausgesetzt, das Hörgerät sei eingesetzt und mit geladenen Batterien bestückt, immerhin 60 Prozent Hörkraft. Eigentlich bräuchte er für beide Ohren Hörgeräte, so der Fachmann. Für ein zweites Hörgerät fehle ihm aber das Geld, sagte der betagte Witwer.

Zum Unfall befragt, sagte er aus, er sei „schrittweise rausgefahren“ und hätte „nichts bemerkt“. Er sei selbst schon mehrfach unverschuldet Opfer eines Unfalls geworden und wisse natürlich, dass man bis zum Eintreffen der Polizei am Unfallort zu bleiben habe. Am Unfalltag wollte er neue Batterien für sein Hörgerät holen. Ob die vorhandenen noch ausreichend geladen waren, damit er den Unfall hören konnte, war nicht aufzuklären.

Das Hörgerät sende wohl Warnsignale aus, damit der Nutzer die Batterien ersetzt. Ob das am Unfalltag auch so war und der 94-Jährige die Warnsignale wahrgenommen hat, vermochte der Hörgeräteakustiker aber nicht zu sagen. Und der Angeklagte schon gar nicht. Ein Zeuge, der den Unfall beobachtet hatte, sagte aus, dass er nicht habe erkennen können, ob der Angeklagte den Unfall bemerkte.

Beim Betrachten eines Fotos vom Auto des 94-Jährigen stellte Richterin Ludwig fest: „Ihr Auto ist ja rundum eine Beule.“ Auf die mögliche Abgabe des Führerschein durch die Richterin angesprochen, sagte der Verteidiger, sein Man- dant würde den ja abgeben wollen, aber er wohne acht Kilometer von der nächsten Einkaufsmöglichkeit entfernt. Wie solle er ohne Auto dorthin kommen? Und auch Gehörlose dürften Auto fahren. „Ja, aber nur unter besonderen Umständen“, bestätigte Richterin Ludwig.

Gleichwohl sagte der 94-Jährige in seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung, dass er sein Auto abmelden und den Führerschein abgeben wolle.