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Friedhofsgebühr Der Preis für die letzte Ruhestätte

Die Stendaler Stadtverwaltung hat eine neue Gebührensatzung für ihre Friedhöfe erarbeitet.

Von Volker Langner 16.06.2016, 01:01

Stendal l Nichts ist umsonst, nicht einmal der Tod, heißt es landläufig. Und nachdem die Stadt Stendal letztmalig im Oktober 1995 ihre Friedhofsgebühren angehoben hatte, steht nun eine neue Satzung ins Haus. In dieser Woche befasste sich der Sozialausschuss damit und stimmte ihr mit drei Ja-Stimmen bei zwei Enthaltungen zu.

„Die Gebühren müssen natürlich kostendeckend sein“, sagte Silke Pidun, Leiterin des Amtes für technische Dienste, die die Satzung im Ausschuss erläuterte. Es sei ein Vorschlag entwickelt worden, der Gebührenerhöhungen in einem vertretbaren Umfang enthalte. Dennoch sind sie in einigen Positionen recht drastisch. Das betrifft vor allem den Weller Friedhof, der neben denen in Klein Möringen und Uchtspringe zu den drei Friedhöfen zählt, die in kommunaler Stendaler Hand sind.

Für Welle sieht der Satzungsentwurf bei der Grabnutzung für eine wählbare Urnenstätte mit bis zu vier Plätzen eine Gebühr von 795 Euro vor. Bislang waren dafür 75 Euro zu zahlen, was also eine Erhöhung um 720 Euro ausmacht. „Natürlich ist das eine exorbitante Erhöhung“, erklärt Silke Pidun auf Volksstimme-Nachfrage und fügt an: „Die alte Gebühr war nicht angemessen. Für 75 Euro ist so eine Anlage für 30 Jahre (für diesen Zeitraum läuft das Nutzungsrecht; Anm. d. Red.) überhaupt nicht zu bewirtschaften.“ Der Dahlener Ortschaftsrat dürfte das ähnlich sehen. Er hat dem Verwaltungsentwurf mehrheitlich zugestimmt.

In Uchtspringe übrigens sind für so eine Urnenwahl mit bis zu vier Plätzen nach dem Entwurf ebenfalls 795 Euro zu berappen. Dort ist das eine Entlastung um 205 Euro, lag doch dort die Gebühr bislang bei glatt 1000 Euro.

Bei den Bestattungsleistungen fallen die Erhöhungen bei Erdbestattungen am deutlichsten aus: in der Reihe von rund 87 auf 340 Euro, bei der Wahl des Grabplatzes von gut 118 auf 380 Euro und bei Kindern von rund 87 auf 230 Euro. Bei den verschiedenen Formen der Urnenbeisetzungen liegen die Erhöhungen zwischen 3,53 Euro und 42,87 Euro.

Wie Silke Pidun erläuterte, erfolgte die Ermittlung der Grabnutzungsgebühren nach dem Verhältnis von Grabgröße sowie nach Pflege- und Nutzungsumfang. Die Bestattungsgebühren wurden nach dem Arbeitsaufwand ermittelt. Mit der Satzung, so die Amtsleiterin, werde „Gebührengerechtigkeit“ hergestellt.

Neu festgelegt werden auch die Gebühren für die Nutzung von Trauerhallen. In Welle und Klein Möringen wurden sie von 25 beziehungsweise 30 Euro auf jeweils 50 Euro angehoben und damit auf den Satz, die die Hansestadt Stendal für Trauerhallen auf nicht gemeindeeigenen Friedhöfen erhebt. In Stendal (neu: 162 Euro) sinken sie dagegen um rund 32 Euro und in Uchtspringe (neu: 114 Euro) um 36 Euro.

Ein neues Angebot soll es auf dem Stendaler Friedhof III geben: eine halbanonyme Erdgemeinschaftsanlage. Das Areal umfasst 165 Bestattungsplätze und einen Gedenkstein, an dem Blumen und Kränze abgelegt werden können. Zudem besteht die Möglichkeit, am Stein kleine Namensschilder anzubringen. Die Pflege dieser Anlage liegt in den Händen des Friedhofpersonals. Für eine Grabstelle sieht der Entwurf der Gebührensatzung 950 Euro vor.