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Gastronomie Betreiber für den Tiergarten-Kiosk gesucht

Der neue Tiergarten-Kiosk der Stadt Stendal soll auch von der Stadtseeseite genutzt werden können.

Von Donald Lyko 11.02.2021, 08:00

Stendal l Die Bodenplatte für den neuen Tiergarten-Kiosk ist seit Ende Dezember fertig. Mit dem Neubau soll es losgehen, wenn es die Witterung zulässt. Bis dahin dürfte auch die vollständige Baugenehmigung vorliegen. Bisher gab es nur eine Teilgenehmigung für die Bodenplatte. „Das städtische Bauaufsichtsamt arbeitet aber in diesem Moment an der Stellungnahme, weshalb die vollständige Baugenehmigung nächste Woche erteilt werden sollte“, sagte Stadtsprecher Armin Fischbach auf Nachfrage.

Derweil läuft die Ausschreibung für die gastronomische Betreuung. Bis zum 22. Fe­bruar, 12 Uhr, können Bewerber ihre Angebote im Amt für Wirtschaft und Liegenschaften einreichen. Im Angebot sollten sie eine Summe nennen, die sie als Nettojahresmiete für die Nutzung aller Flächen, also Gebäude und Außenflächen, zahlen würden. Das Gebäude inklusive Terrasse wird 25 Meter lang und 7,90 Meter breit sein, In der Ausschreibung wird die Vermietung voraussichtlich ab 1. August 2021 angeboten, der Termin ist noch unverbindlich.

Die gastronomische Einrichtung bietet eine Nutzfläche von zirka 128,5 Quadratmetern. Zudem steht eine überdachte Außenterrasse innerhalb des Tiergartens mit einer Fläche von zirka 42 Quadratmetern und ein Biergarten außerhalb des Tiergartens – am Stadtseerundweg gelegen – mit einer Fläche von zirka 56 Quadratmetern zur Verfügung.

Das Gebäude wird dem Betreiber der gastronomischen Versorgung bezugsfertig übergeben, aber ohne jegliche Innenausstattung. Diese muss der Mieter komplett mitbringen, die Bestuhlung des Gastraums ebenso wie die komplette Küchenausstattung inklusive Belüftung. Aus dem neuen Kiosk heraus können Kunden in Richtung Tiergarten und in Richtung Stadtsee bedient werden. Eine Versorgung soll während der Öffnungszeiten des Tiergartens erfolgen, wünschenswert ist eine Öffnung an allen sieben Tagen.

Dem Betreiber ist es über diese Zeiten hinaus freigestellt, den Kiosk für seine Kunden zu öffnen. Allerdings muss er dann gewährleisten, dass kein Kunde nach Schließung des Tiergartens Zugang zu diesem hat. Darum darf außerhalb der Tiergartenöffnungszeit die innenliegende Terrasse nicht geöffnet werden. Insgesamt muss der Betreiber dafür sorgen, dass Besucher nicht vom Stadtsee über den Kiosk den Tiergarten betreten – und damit an der Kasse vorbei.