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Gelbe Tonne Betreiber wird eine Strafe angedroht

Das Landesumweltamt in Halle reagiert auf die Querelen mit der Gelben Tonne im Landkreis Stendal. Das Duale System wird unter Druck gesetzt.

Von Bernd-Volker Brahms 12.01.2017, 00:01

Stendal l Der Ton wird rauer. Nach vielen Vermittlungsgesprächen der Beteiligten scheint nun eine neue Ebene bei der Auseinandersetzung um das Abfahren des sogenannten Leichtverpackungsmülls im Landkreis Stendal erreicht zu sein. Das Landesamt für Umweltschutz hat ein Zwangsgeld in Höhe von 10 000 Euro gegen den sogenannten Systembetreiber, die Kölner Firma Grüner Punkt Duales System Deutschland GmbH (DSD), angedroht.

„Uns ist bekannt, dass dieser Bescheid herausgegangen ist“, sagt Denis Gruber (SPD), 1. Beigeordneter des Landrates. Der Landkreis sei zuvor vom Landesumweltamt zu einer Stellungnahme aufgefordert worden. Er selbst wolle die Situation jetzt nicht bewerten, sagte Gruber. Man müsse abwarten, wie DSD reagiere, zumal Rechtsmittel vonseiten der Firma noch möglich seien.

Es seien in Stendal Probleme bei der Entsorgung offenkundig geworden, sagt ein Sprecher des Landesamtes für Umweltschutz in Halle. Vertragsinhalte, die zwischen DSD und dem Landkreis abgestimmt wurden, seien nicht eingehalten worden. Es seien zahlreiche Eingaben, Beschwerden und Anzeigen zu verzeichnen gewesen, bestätigt die Behörde.

Unter Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 10 000 Euro sei ein Bescheid an das Duale System als Systembetreiber im Landkreis Stendal herausgegangen, sagt Harald Friesel von der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit im Landesumweltamt.

Die Behörde bezieht sich in ihrem Bescheid auf den Paragrafen sechs der Verpackungsverordnung, in der eine „unentgeltliche, regelmäßige Abholung in ausreichender Weise“ von Verpackungsmüll geregelt ist. Anders herum ausgedrückt: Die Landesbehörde sieht im Fall Stendal, dass diese Gesetzesgrundlage offensichtlich nicht in ausreichendem Maße erfüllt wird.

Nach Ansicht des Kölner Unternehmens DSD, das im Landkreis Stendal die Firma Cont-Trans aus Tangerhütte bis Ende 2017 mit der Entsorgung der Gelben Tonnen beauftragt hat, sei der Bescheid rechtswidrig, so Pressesprecher Norbert Völl. Der Bescheid, in dem ein Zwangsgeld angedroht werde, sei ohne eine vorherige Anhörung zugestellt worden. Man habe dem Landesumweltamt in Halle bereits die eigene Rechtsauffassung mitgeteilt, sagt Völl.

Das Landesumweltamt betont, dass es zwar Genehmigungsbehörde sei, jedoch die Vertragspartner – also Landkreis und DSD – für die Einhaltung des Vertrages selbst verantwortlich seien. Das Landesamt hat die DSD als zuständiges Entsorgungsunternehmen genehmigt. Diese Genehmigung wurde jetzt mit neuen Bestimmungen ergänzt, wie der Sprecher sagt. Die Bestimmungen zielen darauf, dass Vertragsinhalte zwischen Kreis und DSD künftig eingehalten werden. Wenn dagegen verstoßen wird, wird das Zwangsgeld fällig. Details der Nebenbestimmungen nennt die Behörde nicht.

Die kennt auch Denis Gruber nicht. Gegenüber der Volksstimme führt der 1. Beigeordnete des Landrates die bemängelten Punkte bei der Gelben Tonne auf, die der Landkreis dem Landesumweltamt im Vorfeld des Zwangsgeld-Bescheides hat zukommen lassen. „Ob die das so übernommen und in allen Punkten berücksichtigt haben, weiß ich nicht“, sagt Gruber.

Nach Angaben von Gruber fehlt bislang immer noch eine Übersicht, aus der hervorgeht, ob alle Haushalte mit einer 240-Liter-Tonne versorgt wurden. Auch fehlen Informationen über die Bereitstellung von Zweittonnen. Ferner fehlen klare Regelungen für den Entzug von Tonnen beziehungsweise das Zurückbekommen von Tonnen. Schlussendlich wird die Pflicht zur unentgeltliche Entsorgung durch Zusatzverträge in Frage gestellt. Zusatzverträge wurden von Cont-Trans in größerem Stil geschlossen.

Gruber kündigte am Mittwoch an, dass im Kreisausschuss am 26. Januar sowie im Umweltausschuss am 31. Januar ausführlich zur Situation um die Gelbe Tonne berichtet werde.