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Gelbe Tonne Hausverwalter wird freigesprochen

Cont-Trans-Mitarbeiter können sich vor Gericht an eine Beleidigung ihres Chefs durch einen Stendaler Hausverwalter nicht erinnern.

Von Wolfgang Biermann 19.09.2017, 23:01

Stendal l Gelbe Tonne und kein Ende: Mit einem sogar von der Staatsanwaltschaft geforderten Freispruch endete am Dienstag vor dem Stendaler Amtsgericht nach fast zweistündiger Dauer ein Prozess wegen Beleidigung. Dessen angeklagt war der Verwalter eines Mietshauses in Stendal.

Der 50-Jährige sollte laut Anklage den Projektverantwortlichen für die Entsorgung der Gelben Tonne bei der Cont-Trans Entsorgungs GmbH und zwei seiner Mitarbeiter am 8. Dezember vorigen Jahres während einer sogenannten Tonnenkontrolle massiv beleidigt haben. Demnach soll der Angeklagte unter anderem zu dem 42-Jährigen „Du blödes Stasischwein“ und „Schwule Sau“ gesagt haben.

Ein Cont-Trans-Fahrer soll vom Angeklagten als „Blödes Schwein“ betitelt worden sein. Der Angeklagte hatte jede Beleidigung von sich gewiesen. Schimpfworte gehörten nicht zu seiner Streitkultur.

„Es kann sein, dass der Angeklagte das gesagt hat – Grund genug dafür hätte er ja“, so Richter Thomas Schulz in der Begründung des Freispruchs. Es könne aber auch sein, dass sich der angeblich Beleidigte „das ausgedacht hat“. Denn nur er hatte als Zeuge angegeben, vorgenannte Beschimpfungen gehört zu haben.

Viel schlimmer noch: Nach Auffassung des Gerichts hat der 42-Jährige leitende Cont-Trans-Mitarbeiter, gegen den übrigens wegen des Vorwurfs übler Nachrede von der Staatsanwaltschaft ermittelt wird, zumindest für einen seiner Angestellten selbst Anzeige erstattet und Strafantrag gestellt. Denn dieser hatte vor Gericht ausgesagt, dass er gar keine Beleidigungen gehört habe.

„Mehr oder weniger“ habe sein Chef ihn zur Anzeige „aufgefordert“, sagte er aus. Eine per E-Mail verfasste Strafanzeige kenne er überhaupt nicht.

Auch sein Kollege konnte sich erst auf ausdrückliche Nachfrage des Gerichts, unter Vorhalt der Anzeige bei der Polizei, daran erinnern, vom Angeklagten am 8. Dezember angeblich „Blödes Schwein“ genannt worden zu sein. Zunächst wollte er nur „Stasi-Methoden“ gehört haben. Doch darum ging es gestern überhaupt nicht.

Auch die vom zweiten Mitarbeiter stammende Strafanzeige war nicht unterschrieben. Wie der erste räumte auch er ein, eine Anzeige per Mail selbst nicht erstattet zu haben. Das habe die Sekretärin erledigt. Dazu muss man wissen, dass Beleidigungen nur auf Antrag des Geschädigten strafrechtlich verfolgt werden. Die Aussagen von sechs weiteren Zeugen, die der Entlastung des Angeklagten dienen sollten, waren nach Auffassung aller Prozessbeteiligten „nicht sehr ergiebig“.

Aber dessen bedurfte es auch gar nicht. Es handele sich hier um einen „Streit, der nicht mit dem Strafrecht gerichtlich entschieden werden kann“, so die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Der Angeklagte sei die „Hassfigur“ für den Cont-Trans-Projektverantwortlichen, sagte die Verteidigerin. Er habe seine Mitarbeiter dazu „benutzt, den Angeklagten an den Pranger zu stellen“.