1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Doppelt oder gar nicht versichert?

Gericht Doppelt oder gar nicht versichert?

Die kuriose Geschichte bringt einen 44-Jährigen aus dem Elb-Havel-Winkel vor das Amtsgericht Stendal.

Von Wolfgang Biermann 15.01.2021, 05:00

Stendal l Ein 44-Jähriger aus dem Elb-Havel-Winkel geriet am 27. Mai 2020 gegen 16 Uhr auf der Bundesstraße 107 aus Richtung Wulkau in Richtung Sandau mit seinem Mofa in eine Verkehrskontrolle. Die Beamten stellten dabei laut Polizeimeldung fest, dass an dem Mofa ein Versicherungskennzeichen aus 2017 angebracht war. Außerdem habe der Mann keine erforderliche Fahrerlaubnis vorweisen können. Gegen ihn werde ermittelt, hieß es in der Polizeimeldung weiter. Wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz stand der heute 45-Jährige jetzt vor dem Amtsgericht.

Der Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis hatte sich offenbar nicht erhärtet und war nicht Bestandteil der Anklage. Die Geschichte, die der Mann im Gericht erzählte, klang reichlich kurios, führte aber letztlich dazu, dass er nach Einstellung des Verfahrens ohne jegliche Sanktion nach Hause fahren konnte. Mit seinem Mofa, dass sogar doppelt versichert war, wie er Staatsanwalt und Richter glaubhaft machen konnte.

Demnach sei er schon vor dem 27. Mai einmal von der Polizei kontrolliert worden. Wann genau, daran könne er sich nicht mehr erinnern. Am Mofa sei ein gültiges Versicherungskennzeichen für 2020 angebracht gewesen. Die Beamten hätten ihm bei der ersten Kontrolle aber angeblich nicht abgenommen, dass sein Zweirad nur mit den erlaubten 25 Kilometer je Stunde fahren würde, sondern „frisiert“ sei.Die Polizisten hätten das Kennzeichen von ihm abschrauben lassen und es mit nach Stendal aufs Revier genommen, um den Sachverhalt zu klären. Dort befindet es sich seinen Angaben nach noch heute.

Da es in seinem Dorf keine Einkaufsmöglichkeiten geben würde, sei er auf die Idee gekommen, das Versicherungskennzeichen von 2017 an seinem Mofa anzuschrauben und damit zu fahren. Er habe ja schließlich eine gültige Versicherung, wenn auch derzeit kein Kennzeichen, hätte er sich gesagt.

Es kam, wie es kommen musste: Am 27. Mai geriet er erneut in eine Kontrolle, bei der das Kennzeichen von 2017 festgestellt wurde. Am 28. Mai hätte er nun bei einer Versicherung ein zweites Kennzeichen für 2020 erworben. Nach seinen Angaben musste er dafür auch ein zweites Mal löhnen. Beide Rechnungen der Versicherung konnte er jetzt dem Gericht vorlegen. Ob es nicht doch für den Angeklagten günstiger gewesen wäre, das im Polizeirevier Stendal sichergestellte erste gültige Versicherungskennzeichen abzuholen, blieb offen. Eine Busfahrt nach Stendal wäre sicher preiswerter gewesen. Blieb noch die Frage, ob der Motor seines Mofas „frisiert“ war. „Nein, es fährt nicht schneller als 25“, versicherte er dem Gericht.