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Gericht Ex-Partnerin bedroht und beleidigt

Der Angeklagte hat seine in Stendal lebende Ex mit Todesdrohungen förmlich bombardiert.

Von Wolfgang Biermann 20.11.2020, 07:00

Stendal l Um vielfache Bedrohung und Beleidigung seiner in Stendal lebenden ehemaligen Lebensgefährtin und Mutter seiner Kinder, ging es am Amtsgericht für einen gerichtsbekannten 41-Jährigen aus Gardelegen. Im trunkenen Zustand soll der Angeklagte über einen längeren Zeitraum seine frühere Partnerin per WhatsApp mit Beleidigungen und Todesdrohungen förmlich bombardiert haben. Das Amtsgericht verurteilte den geständigen Täter, wie von der Staatsanwältin gefordert, wegen Beleidigung in elf und Bedrohung in sieben Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro.

Zugleich schloss er im Prozess mit der Ex-Partnerin einen Vergleich. Darin verpflichtet er sich, ihr 1000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen, in Raten ab Dezember beginnend. Zunächst soll die Rate 50 Euro betragen. Sofern er eine von ihm geplante Langzeittherapie zur Suchtbekämpfung erfolgreich abgeschlossen hat und wieder in Arbeit ist, soll die Rate erhöht werden. Zahlt er zwei Monatsraten nicht, ist die Gesamtsumme zuzüglich Zinsen auf einen Schlag fällig.

„Es tut mir leid“, sagte der 41-Jährige. Das Urteil wäre sicher höher ausgefallen, hätte er nicht Reue gezeigt, schon eine Entgiftung hinter sich gebracht und offen bekundet, sein Leben endlich ordnen zu wollen. Das bedeutet vor allem, sein Alkoholproblem in den Griff zu bekommen. Angesichts dessen könne man es noch einmal bei einer Geldstrafe belassen, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer.

Bei seinen Plänen für ein neues Leben unterstützen will ihn seine Verteidigerin, die sich der Forderung der Staatsanwältin angeschlossen hatte. „Da haben Sie noch einen langen Weg vor sich“, sagte Richter Rainer Mählenhoff in der Urteilsbegründung. 14 Eintragungen hat der 41-Jährige schon in seinem Strafregister.

Mit 15 Jahren begann seine kleinkriminelle Karriere. Dabei ging es mehrfach um Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung, Unterschlagung, Diebstahl, Trunkenheit im Verkehr und schließlich Kennzeichenmissbrauch im Jahr 2019. Zumeist war Alkohol im Spiel. Mehrfach wurde er zu Bewährung verurteilt, die zumeist widerrufen wurde.

Fünf Jahre hat der 41-Jährige bislang insgesamt im Gefängnis verbracht. Auch zur Tatzeit stand er unter Bewährung. Die werde sicher verlängert, stellte Richter Mählenhoff in Aussicht. Aber: Bekomme er sein Leben wie geplant in den Griff, könne er später auch einmal wieder Kontakt zu seinen Kindern aufnehmen.

Seine Partnerin habe es lange mit ihm und seinem Alkoholproblem ausgehalten, bis sie sich schließlich doch von ihm trennte und nach Stendal zog, sagte seine Verteidigerin. Das Urteil nahm der Angeklagte noch im Gerichtssaal an, es ist rechtskräftig.