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Gericht Feuerteufel von Seehausen muss hinter Gitter

Das Amtsgericht Stendal sieht es als erwiesen an, dass ein 35-jähriger Seehäuser im Vollrausch einen Brand gelegt hat: 3,5 Jahre Haft.

Von Wolfgang Biermann 25.09.2018, 10:15

Stendal | Das Amtsgericht hat am Montag einen gerichtsbekannten 35-Jährigen wegen fahrlässigen Vollrausches zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Die Richter sahen es am Ende eines Indizienprozesses als erwiesen an, dass der Angeklagte am frühen Morgen des 21. März 2018 auf dem Dachboden des Mehrfamilienhauses Dammstraße 5 in Seehausen, Ortsteil Schönberg, im Zustand der Schuldunfähigkeit einen Brand gelegt hat. Der Dachstuhl brannte demnach lichterloh und musste von der Feuerwehr gelöscht werden. 

Eine Mieterin hatte den Brand kurz nach dessen Ausbruch bemerkt und die Feuerwehr alarmiert. Dadurch konnten zehn Bewohner des Gebäudes, darunter auch der Eigentümer, laut seinerzeitiger Polizeimeldung unversehrt in Sicherheit gebracht werden, was die Vorsitzende Richterin Petra Ludwig als „Riesenglück" bewertete. „Wie leicht hätte das zu einer Katastrophe führen können", hieß es in der Urteilsbegründung. Der Schaden belief sich gemäß Schätzung der Polizei auf etwa 10000 Euro.

Noch am Tatort nahmen die Beamten den Angeklagten fest, der selbst im Haus bei seiner Mutter wohnte. An Händen und im Gesicht hatte er „schwarze Anhaftungen". Nach Rückrechnung von Richterin Ludwig hatte er zum Tatzeitpunkt, kurz vor 3 Uhr, etwa 2,8 Promille Alkohol im Blut. Vom Amtsgericht war er schon mehrfach wegen Notrufmissbrauch verurteilt worden, einmal auch wegen Brandstiftung. Der 35-Jährige hatte in der Vergangenheit des Öfteren Polizei und Feuerwehr mit Fehlalarmen in Atem gehalten. Das Gericht ordnete jetzt seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Maßregelvollzug) zur Suchttherapie an.

Die Brandstiftung hatte er vor Gericht nicht bestritten, sondern lediglich angegeben, dass sich in der Tatnacht sein „Kopf ausgeschaltet" habe. Zuvor gab es über WhatsApp einen Streit mit dem damaligen Lebensgefährten seiner Schwester. Beide wohnten ebenfalls in dem Haus. Demnach hatte der Angeklagte gedroht, das Auto des Lebensgefährten anzuzünden. Er solle auf den Dachboden kommen und sich „zum Kampf stellen". Der Lebensgefährte folgte der Aufforderung aber nicht, wie er als Zeuge aussagte.

Eine technische Brandursache schloss ein Kriminaltechniker aus, ebenso einen Schwelbrand. Eine dritte Person als Täter hielt das Gericht für „lebensfremd". Im Urteil hieß es weiter: „Die Vielzahl an Indizien führt zu dem Gesamtbild, dass der Angeklagte der Täter war". Die Verteidigerin hatte das völlig anders gesehen und Freispruch gefordert. Schwester und Mutter hatten den Angeklagten im Ermittlungsverfahren belastet, vor Gericht aber von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.