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GerichtGefoltert und nackt ausgesetzt

Das Landgericht Stendal prüft ein Urteil des Amtsgerichts Stendal gegen vier Männer, die eine Person in Fischbeck gefoltert haben sollen.

Von Mike Kahnert 25.02.2021, 00:01

Stendal l Das Urteil des Amtsgerichts Stendal spricht von gefährlicher Körperverletzung gegen einen Mann in Fischbeck. Doch der Tathergang hört sich weitaus brutaler an. Am ersten Tag des Berufungsprozesses am Landgericht Stendal gegen vier Angeklagte im Alter von 36 und 35 Jahren werden die Details des 5. Februars 2015 noch einmal offen gelegt.

Der vorsitzende Richter hat das ausführliche Urteil verlesen. Der Tag fing gut an für das Opfer, denn er wurde gerade aus der Haft entlassen. Er ließ sich von einem der Angeklagten abholen. Einer Person, die ein eigenes Unternehmen besitzt, mehrere Tausend Euro Netto verdient und laut Urteil der Anführer der späteren Folteraktion war.

Sie kamen bei einem Garagenkomplex in Fischbeck an. Es wurden Alkohol getrunken und Drogen genommen. Der Tag verlief friedlich, hatte das Opfer die Feier in seiner Zeugenaussage beschrieben, die der Richter am Landgericht verlas. Sie zogen weiter zum Fischbecker Bahnhof, wo die Folternacht seinen Lauf nahm.

„Auf welcher Piste hast du gelegen“, soll jemand das Opfer gefragt haben (Anm. d. Red.: Piste ist Gefängnissprache für Wohngruppen-Flur). Nach seiner Antwort wurde dem Mann vorgeworfen, das sei die Piste für Kinderschänder. Das Opfer verneinte das, doch die Stimmung im Fischbecker Bahnhof kippte.

Alle vier Angeklagten sollen anwesend gewesen sein. Der Anführer aus Tangermünde, ein Gleisbauer aus Fischbeck, ein gelernter Uhrmacher aus Tangermünde und ein Krankenpflegehelfer aus Jerichow.

Der Gleisbauer und der Anführer sind beide mehrfach vorbestraft. Der Tangermünder unter anderem wegen Drogenhandels. Diese beiden sollen auch den größten Anteil an der vom Amtsgericht verurteilten Tat haben, wofür sie zweieinhalb Jahre in den Knast sollen.

Die beiden 36-Jährigen sollen mehrfach auf das Opfer eingeprügelt haben. Der Uhrmacher hat dem Gepeinigten im Laufe des Abends eine Axt an die Kehle gehalten und ebenfalls zugeschlagen. Er wurde zu 15 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Der Mann aus Jerichow soll nur einmal zugeschlagen haben. Ihm gilt eine Haftstrafe von 9 Monaten auf Bewährung.

Ingesamt wurde das Opfer an dem Abend verprügelt, nackt ausgezogen, gedemütigt und mit dem Tode bedroht. Er sollte die Füße der Peiniger küssen und der Gleisbauer wollte ihn zum Oralverkehr zwingen, so das ausführliche Urteil des Amtsgerichts.

Die Folternacht fand ihren Abschluss mit einer Autofahrt. Das Opfer wurde nackt auf einer Straße ausgesetzt. Später fand ihn eine Autofahrerin, welche die Polizei alarmierte.

In seiner ersten Aussage sprach das Opfer noch von Ausländern, die ihn in einem Auto mitgenommen und dann ausgeraubt hätten. Die Täter hätten ihm gedroht und gesagt diese Version der Geschichte zu erzählen, statt die Wahrheit zu sagen. Aber der Bruder des Gepeinigten überzeugte ihn dann doch, der Polizei das zu erzählen, wofür die vier Angeklagten jetzt vor dem Landgericht Stendal stehen.

Die Ermittler kamen in dem Urteil des Amtsgerichts zudem nicht gut weg. Als „lustlos“ und „dilettantisch“ wurde die Arbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft bezeichnet. Schließlich fand die Tat im Jahr 2015 statt, doch erst Jahre später kam es zu einem Prozess.

Bisher sind für März fünf weitere Prozesstage angelegt. Das Landgericht wird sich nochmal die Aussagen der Zeugen anhören.