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Gericht Geldstrafe für Entblößer: 200 Euro

Ein Entblößer muss 200 Euro Strafe zahlen. Das entschied das Stendaler Landgericht.

Von Wolfgang Biermann 12.12.2017, 23:01

Stendal l Es bleibt auch in zweiter Instanz für einen bislang nicht vorbestraften Stendaler bei einer Geldstrafe von 200 Euro wegen exhibitionistischer Handlungen. Das Landgericht hat am dritten Prozesstag nach Anhörung von drei Zeugen die Berufung des 62-Jährigen gegen ein Urteil des Amtsgerichts aus dem Vorjahr verworfen.

Die Berufungskammer sieht es demnach als erwiesen an, dass sich der Angeklagte am Abend des 2. August vorigen Jahres vor seinem Haus in einem Ortsteil von Stendal entblößte und einer Radfahrerin sein Geschlechtsteil gezeigt und Onanierbewegungen gemacht hat. Die Frau hatte nach einem Disput vor Ort mit dem Angeklagten noch am selben Abend Strafanzeige gegen den Mann erstattet. Der 62-Jährige hatte behauptet, nur uriniert zu haben. Der Verteidiger beanstandete vermeintliche Widersprüche in der Aussage der Frau. „Das Gericht hat keinen Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage; zum Kerngeschehen ist sie detailliert und schlüssig“, befand der Vorsitzende der Berufungskammer, Richter Gundolf Rüge. Widersprüche beträfen nur das Nebengeschehen.

Auch sei die Strafe „nicht zu hoch“. Im Gegenteil. Die 20 Tagessätze zu je 10 Euro (200 Euro gesamt) seien eine „unverdiente Gnade“, die der Angeklagte „hätte hinnehmen sollen“. Die Geldstrafe hätte durchaus höher ausfallen können.