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Gericht Klage gegen Abwahl abgewiesen

Die Ex-Bürgermeisterin der Einheitsgemeinde Tangerhütte, Birgit Schäfer, verliert vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg.

Von Birgit Schulze 16.12.2015, 15:58

Magdeburg/Tangerhütte l Die Klage gegen die Abwahl der ehemaligen Bürgermeisterin der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte, Birgit Schäfer, hat das Verwaltungsgericht in Magdeburg jetzt abgewiesen. Geklagt hatte Schäfer, nachdem sie durch  73,2 Prozent der Wähler im Mai 2014, bei einer Wahlbeteiligung von 51,1 Prozent, abgewählt worden war.

Nach der Verhandlung am Dienstag in Magdeburg, bei der die Beteiligten, Stadtrat und Ex-Bürgermeisterin, nicht selbst vertreten waren, sei lediglich die ablehnende Entscheidung verkündet worden, teilt Sprecher Christian Zieger auf Volksstimme-Nachfrage mit. Die Begründung wird nun in den nächsten Wochen schriftlich erstellt und den Beteiligten zugesandt. Erst mit der Zustellung der Urteilsbegründung beginne die Einspruchsfrist beziehungsweise die Möglichkeit, gegen die Entscheidung vorzugehen.

Im Juni 2014 hatte Birgit Schäfer ihren Einspruch gegen ihre Abwahl unter anderem mit der vorherigen In-Ruhestandsversetzung durch den Stadtrat sowie fehlenden Beweisen für die Gründe des Abwahlantrages begründet. Ihr Einspruch war zwar als zulässig angesehen, aber als unbegründet abgelehnt worden, bevor die Gültigkeit der Abwahl durch den Stadtrat bestätigt worden war.

Zeitgleich mit ihrer Abwahl wurde auch der Stadtrat in Tangerhütte neu gewählt und für den ließ sich Birgit Schäfer parallel als Kandidatin aufstellen, nahm das Mandat aber dann nicht an. Birgit Schäfer war gestern telefonisch nicht erreichbar, nach Volksstimme-Informationen soll es aber noch ein weiteres offenes Verfahren in Zusammenhang mit der Ruhestandsversetzung geben.

Im September 2014 wurde Andreas Brohm mit knapp 73 Prozent der Stimmen zum neuen Bürgermeister der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte gewählt, nachdem die Verwaltungsgeschäfte im Auftrag des Landkreises vorübergehend durch einen Beauftragten geführt worden waren.