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Gericht Nachbarn in den Rücken getreten

Ein Nachbarschaftsstreit in Stendal eskaliert und endet wegen vorsätzlicher Körperverletzung vor Gericht.

Von Wolfgang Biermann 21.11.2016, 10:11

Stendal l Am Ende des dritten Verhandlungstages im teils hoch emotional geführten Prozess um in Gewalt ausufernde Streitigkeiten zwischen Stendaler Gartennachbarn hat das Amtsgericht Stendal am Donnerstag das Urteil gesprochen. Es verurteilte einen Rentner wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 30 Euro (600 Euro).

Richter Klaus Naber sah es als erwiesen an, dass der Mittsiebziger am Nachmittag des 18. März dieses Jahres einen anderen Rentner in einer Gartenanlage im Nordosten der Kreisstadt „nach vorangegangenem heftigen Streit getreten“ hat. Laut Urteilsbegründung habe der Angeklagte den „völlig ahnungslos vor einem Elektroverteiler Knienden“ in den Rücken getreten und dabei in Kauf genommen, dass sich dieser beim Sturz an einem Schraubenzieher verletzt, den er in der Hand hielt. „Da hätte wer weiß was passieren können“, so Richter Naber.

Demnach gibt es in der Anlage schon seit Jahren einen Streit über die Zuleitung von Wasser und Elektroenergie. Wobei der Angeklagte vor Gericht eingeräumt hat, dass er den Nachbarn den Strom abgeklemmt hatte. Diese hatten im Gegenzug die Wasserzufuhr gekappt. Den Stromfluss wieder in Gang zusetzen, hatten sich das spätere Opfer und ein weiterer Rentner am 18. März zu dem auf Gemeinschaftsboden befindlichen Verteiler begeben. Das spätere Opfer befand sich wohl teilweise auf dem Grundstück des Angeklagten, um die Reparatur durchführen zu können. Das habe dem Angeklagten nicht gefallen. Nach dem Motto „Denen zeige ich, was eine Harke ist“, habe er laut Urteil zuerst getreten und dann eine „mitgeführte Hacke erhoben“.

Zum Schlag, ob gewollt oder nicht, ist es indes nicht gekommen. Der Angeklagte hatte bis zum Schluss bestritten, eine Hacke erhoben zu haben. Das sei nur eine Drohgebärde und nicht wie angeklagt als versuchte gefährliche Körperverletzung zu bestrafen gewesen, hieß es weiter in der Urteilsbegründung.

Dass er sich in seinem Schlusswort doch noch zu einer Entschuldigung „durchgerungen“ hatte, rechnete ihm das Gericht strafmildernd an. Befriedet ist der Konflikt zwischen den Streithähnen offensichtlich nicht. Davon kündeten die Wortwechsel der als Zuschauer im Gericht anwesenden Kleingärtner.

„Bedenken Sie, dass nach einem Rechtsstreit Ihr Nachbar noch immer Ihr Nachbar ist“, versuchte Richter Naber ein letztes Mal eine Schlichtung. Er empfahl den Kontrahenten: „Werfen Sie mal einen Blick in die Broschüre ‚Einigung am Gartenzaun‘ des Justizministeriums“. Naber zitierte daraus: „Gegenseitige Rücksichtnahme ist eine zentrale Voraussetzung für ein friedliches Zusammenleben“.