1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. "So blöd kann doch kein Mensch sein"

Gericht "So blöd kann doch kein Mensch sein"

Der Richter am Amtsgericht Stendal zeigt sich verwundert. Drei Männer haben Pfandbons gestohlen, die für sie keinen Wert hatten.

Von Wolfgang Biermann 03.01.2021, 13:53

Stendal l „So blöd kann doch kein Mensch sein“, wunderte sich Richter Rainer Mählenhoff jüngst am Amtsgericht gegenüber einem des Diebstahls angeklagten Stendaler, angesichts eines „wunderschönen Bildes“ der Überwachungskamera eines Einkaufsmarktes in der Moltkestraße, das einen der Täter in flagranti zeigt. Darauf unzweifelhaft erkennbar: der 24-Jährige auf der Anklagebank. Gegen Zahlung von 150 Euro an den Stendaler Verein Mißmut wurde sein Verfahren eingestellt.

Er war der letzte von drei Tätern, die am 14. Juni 2018 auf die „selten blöde Idee“ gekommen sind, eine im Markteingang angebrachte Box für Leergut-Pfandbons aus der Verankerung zu reißen und damit zu flüchten. Kunden können ihre Bons als Spende in diese Box einwerfen. Damit unterstützt der Markt soziale Einrichtungen in der Stadt.

Einer der Haupttäter versuchte die Bons in einer anderen Filiale in der Bahnhofstraße einzulösen. Dumm gelaufen: Zum einen hatte eine der Kassiererinnen in der Moltkestraße zwei der Täter auf Bildern der Überwachungskamera erkannt und ihre Namen der Polizei preisgegeben. Und zum anderen kann man Pfandbons nur in der Filiale einlösen, in der das Leergut abgegeben wurde. Die Kassiererin in der Bahnhofstraße rief die Polizei. Die Täter konnten wiederum flüchten, aber die Namen waren ja der Polizei bekannt.

Die Volksstimme berichtete im Vorjahr über den Prozess gegen den Haupttäter, der zur Zahlung von 900 Euro Geldstrafe verurteilt wurde. Gegen den zweiten wurde gesondert verhandelt, weil er wegen weiterer Straftaten angeklagt war. Übrig blieb der jetzige Angeklagte. Seiner konnte man nicht habhaft werden. Er sei mehrfach innerhalb von Stendal umgezogen, habe sich aber nicht umgemeldet, gab der 24-Jährige recht kleinlaut zu Protokoll.

Sie wollten eigentlich nur Leergut abgeben, sagte er aus. Als er den Pfandbonsbehälter gesehen habe, hätte sein Kumpel gerufen „den schnapp ich mir“ und den Behälter mitgenommen.

„Zu dumm, um Straftaten zu begehen“, stellte Richter Mählenhoff fest. „Stimmt, das war dumm“, kam es vom Angeklagten. Der 24-Jährige gab sich geläutert. Seine kleinkriminelle Karriere im Jugendalter liege hinter ihm. Jetzt gebe es für ihn „Wichtigeres“. Er sei Holzfacharbeiter und hätte inzwischen auch einen festen Job. Zu den Mittätern hätte er keinen Kontakt mehr. Alles Gründe, die für ihn und eine Einstellung des Verfahrens sprachen.