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Gericht  26-Jähriger stach mit Schere zu

Ein Mann aus Staßfurt ist im Stendaler Landgericht zu zwei Jahren Gefängnis und Entzugstherapie verurteilt worden.

Von Wolfgang Biermann 15.11.2018, 23:01

Stendal l Das Landgericht in Stendal hat am Donnerstag, 15. November 2018, einen Mann aus Staßfurt (Salzlandkreis) nach einer im Vorjahr auf dem Stendaler Bahnhof verübten Bluttat wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Der Angeklagte hat demnach aus nichtigem Grund einen 26-Jährigen auf dem Bahnhofsvorplatz mit einer Schere attackiert.

Das Schwurgericht ordnete am Ende des dritten Prozesstages zudem die Unterbringung des zur Tatzeit unter erheblichem Alkoholeinfluss stehenden 22-Jährigen zur Entzugstherapie in einer geschlossenen Einrichtung (Maßregelvollzug) an.

Angeklagt war versuchter Totschlag, weil der Gewalttäter in Tötungsabsicht gehandelt haben soll. Dafür fand das Gericht unter Vorsitz von Richter Ulrich Galler aber keinen Hinweis, sodass der 22-Jährige lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurde.

Was war geschehen? Der Angeklagte war am Abend des 17. Oktobers 2017 auf Zwischenstation in Stendal. Stark angetrunken, suchte er gegen 21.30 Uhr Kontakt zu einer Gruppe von Mitreisenden auf beziehungsweise vor dem Bahnhof. Die wollten aber nichts mit ihm zu tun haben und wechselten mehrfach den Standort. Der Angeklagte ließ sich aber nicht abschütteln und drängte sich weiter auf. Schließlich reichte es wohl einem 26-Jährigen. „Verpiss dich!“, soll er gerufen haben.

Daraufhin zog der 22-Jährige eine Schere und stach unvermittelt auf den 26-Jährigen ein. Er traf diesen an der Schulter, im Nackenbereich, am linken Oberarm und am Oberkörper.

In der Polizeimeldung hieß es vor gut einem Jahr dazu: „Die Verletzungen wurden ambulant im Johanniter-Krankenhaus behandelt. Der 26-Jährige konnte im Anschluss das Krankenhaus wieder verlassen.“

Der Täter wurde nach Angaben der Polizei vorläufig festgenommen. Die Beamten nahmen zunächst die Personalien auf. Eine kurz nach Mitternacht durchgeführte Blutentnahme ergab gut zweieinhalb Stunden nach der Tat immerhin noch 1,76 Promille. Nach Identitätsfeststellung und erkennungsdienstlicher Behandlung wurde der 22-Jährige am Morgen aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen.

Zum ursprünglich für den 7. November angesetzten Prozessauftakt am Landgericht war er nicht erschienen, sein Verteidiger wusste den Grund dafür nicht. Das Gericht erließ daraufhin einen sogenannten Sicherungshaftbefehl. Die Polizei traf den Staßfurter an seiner Wohnadresse an und brachte ihn in die JVA Burg. Und so begann der Prozess mit eintägiger Verspätung am 8. November. Da der Haftbefehl nach dem Urteil vom Gericht am Mittwoch aufgehoben wurde, konnte er den Saal als vorerst freier Mann verlassen.