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Gericht Für falschen Führerschein ins Gefängnis

Ein Tangermünder soll acht Monate in Haft, entschied das Landgericht Stendal. Der Mann hatte einen gefälschten libanesischen Führerschein.

Von Wolfgang Biermann 06.12.2018, 00:00

Stendal l Das Landgericht hat Ende November 2018 nach mehrtägiger Verhandlung in zweiter Instanz einen gerichtsbekannten Tangermünder wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu acht Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Er war mit einem gefälschten libanesischen Führerschein erwischt worden. Mit dem Urteil hat die Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts vom 21. November 2017 der Staatsanwaltschaft den gewünschten Erfolg gebracht.

Das Amtsgericht hatte den 38-Jährigen nämlich entgegen der Forderung der Staatsanwaltschaft nicht zu einer Freiheitsstrafe, sondern lediglich wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15 Euro (900 Euro) verurteilt. Dem Angeklagten attestierte das Amtsgericht bezüglich des Erwerbs und der Gültigkeit des libanesischen Führerscheins Gutgläubigkeit.

Die Polizei hatte den Angeklagten am 24. Februar 2017 in Tangermünde am Steuer eines Opel „Vectra“ kontrolliert. Dabei wies er laut Anklage einen „gefälschten, auf seinen Namen ausgestellten Führerschein der Republik Libanon“ vor. Im Prozess behauptete er, dass er angenommen habe, dass der Führerschein echt sei. Das angeblich amtliche Dokument will er gegen Zahlung von 1000 Euro im Internet erworben haben.

Das sei völlig absurd und lebensfremd, hatte die Staatsanwaltschaft sowohl vor dem Amtsgericht als auch vor dem Landgericht argumentiert. Es könne doch wohl niemand wirklich annehmen, dass ein amtliches Dokument über das Internet zu bekommen sei. Bei dem vom Angeklagten vorgewiesenen libanesischen Führerschein, dem von der Staatsanwaltschaft durchaus eine gute Fälschungsqualität bescheinigt wurde, würde es sich um einen Internationalen Führerschein handeln – wenn er denn echt wäre. Voraussetzung für die Erteilung eines solchen Internationalen Führerscheines  sei aber, dass für den Besitzer zuvor eine nationale Fahrerlaubnis erteilt worden sein müsse, was beim 38-Jährigen aber nicht der Fall war.

Die Berufungskammer folgte den Argumenten der Staatsanwaltschaft. Und sie folgte auch dem Antrag auf acht Monate Gefängnis ohne Bewährung. Wie die Volksstimme erfuhr, soll bei dem Angeklagten schon wieder ein gefälschter ausländischer Führerschein sichergestellt worden sein, diesmal aus Luxemburg. Er hatte ihn aber wohl noch nicht eingesetzt. Die Ermittlungen dazu laufen noch.

Das Landgerichtsurteil ist noch nicht rechtskräftig. Übrigens stand 38-Jährige, noch während der Berufungsprozess am Landgericht lief, schon wieder als Angeklagter vor dem Amtsgericht. Das Verfahren wegen Hausfriedensbruchs wurde aber eingestellt.