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Gericht Stendaler Tankstellen-Räuber verurteilt

Wegen gleich zweier Überfälle auf Tankstellen in Stendal ist ein 19-Jähriger vom Stendaler Amtsgericht verurteilt worden.

Von Wolfgang Biermann 07.11.2018, 23:01

Stendal l Das Amtsgericht hat am Dienstag einen 19-jährigen Stendaler wegen des bewaffneten Überfalls auf zwei Tankstellen in Stendal nach Jugendstrafrecht wegen räuberischer Erpressung zu zwei Jahren Jugendstrafe verurteilt. Von den Überfällen betroffen waren die Shell-Tankstelle an der Magdeburger Straße am 21. Januar 2018 und die Raiffeisen-Tankstelle am Uenglinger Berg am 24. April 2018 – er erbeutete 2150 Euro.

Antreten muss der Vater eines Kleinkindes und bislang nicht vorbestrafte geständige Täter die Strafe zunächst nicht. Laut Urteil entscheidet das Gericht in einem Jahr, ob die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann oder vollstreckt wird. Dabei handelt es sich um eine Sonderregelung im Jugendstrafrecht, das Erziehung vor Sühne stellt, begründete der Vorsitzende des Jugendschöffengerichts, Richter Rainer Mählenhoff, das Urteil. Demnach betrage die Mindeststrafe je Tat nach Erwachsenenrecht fünf Jahre Gefängnis. Dann hätte er sein Kind erst zur Einschulung wieder gesehen.

Der zweitägige Prozess fand in Anwesenheit der drei Opfer, allesamt Frauen, statt. Ihnen sprach das Gericht jeweils 1200 Euro als Entschädigung zu, die der 19-Jährige in monatlichen Raten zahlen muss. Außerdem muss er für die geraubten 2150 Euro, die er überwiegend für den Erwerb von Rauschgift verwendete, ebendiese Summe an die Landeskasse zahlen.

Zu den Überfällen, wie sie das Gericht festgestellt hat: Am 21. Januar betrat der 19-Jährige um 21.40 Uhr die Shell-Tankstelle in der Magdeburger Straße und verlangte – „unter dem Druck, an Geld zu kommen“ – unter Vorhalt einer täuschend echt aussehenden Softair-Pistole von den beiden Kassiererinnen die Herausgabe von Bargeld, wobei er eine von ihnen zur Kasse schubste und sie zwang, die Kasse aufzumachen.

Die Tankstelle war wenige Stunden zuvor schon einmal von einem anderen Täter überfallen worden, der inzwischen auch schon verurteilt ist.

Am Abend des 24. April forderte der Angeklagte, wiederum gegen 21.40 Uhr, von der in der Raiffeisen-Tankstelle in der Salzwedeler Straße anwesenden Kassiererin ebenfalls Bargeld. Diesmal hatte er eine geladene Schreckschusspistole dabei. Damit drohte er der Frau. Und, was Richter Mählenhoff „besonders verwerflich“ fand, er beleidigte sie „übelst“: „F..., mach die Kasse auf, sonst wird‘s blutig...“ Danach habe er „ohne Sinn und Verstand“ noch einen Schuss aus der Waffe abgefeuert. Das sei „Höchstkriminalität“, auch wenn er keine echten Waffen verwendet habe. „Für die Geschädigten war es egal, ob echte Waffe oder nicht“, sagte Richter Mählenhoff.

Weil dem Angeklagten nicht zu widerlegen gewesen sei, dass er bei den Raubzügen unter Drogen stand, hat das Gericht diesen Umstand im Urteil mildernd berücksichtigt, weil er „vermindert schuldfähig“ gewesen sei. Zudem wurde das Geständnis positiv bewertet. Wie es in der Urteilsbegründung hieß, hatte der 19-Jährige nach der Tat freiwillig eine stationäre Drogentherapie in Uchtspringe absolviert. Aus dieser heraus habe er sich am 19. Juni der Polizei gestellt und ein Geständnis abgelegt. Richter Mählenhoff war sich aber sicher, dass ihn die Polizei früher oder später als Täter ermittelt hätte.

Der 19-Jährige sei wohl kürzlich Vater geworden, gemäß seinem derzeitigen Entwicklungsstand aber einem 17-Jährigen gleichzusetzen. Aus gesicherten sozialen Verhältnissen kommend, wollte er nach dem Hauptschulabschluss Berufssoldat werden. Heimweh habe zum Abbruch seines „Traumberufes“ und ihn wieder nach Stendal geführt. Dazu sei das „Desaster“ mit den Drogen gekommen, so Richter Mählenhoff. Der Angeklagte nahm das Urteil sofort an, sein Verteidiger und die Staatsanwältin hielten sich die Option auf Berufung oder Revision offen.