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Gericht Stendaler attackiert Nachbarin sexuell

Eine Frau holt aus Angst vor einer Spinne ihren Nachbarn. Dieser attackiert sie. Dafür wurde er vom Stendaler Amtsgericht verurteilt.

Von Wolfgang Biermann 04.10.2018, 16:27

Stendal l Seine Nachbarin in deren Wohnung in einem Mehrfamilienhaus am 29. Mai 2018 sexuell bedrängt zu haben, wurde einem Stendaler vor dem Amtsgericht zur Last gelegt. Zum Geschlechtsverkehr ist es laut Anklage nicht gekommen. Das Schöffengericht hielt den sexuellen Übergriff in Tateinheit mit Körperverletzung für erwiesen. Es verurteilte den nicht vorbestraften Angeklagten, der die Tatvorwürfe bis zuletzt bestritt, zu neun Monaten Gefängnis. Körperverletzung, weil der Endfünfziger der 23-Jährigen heftig an die Brust griff. Die Richter setzten die Strafe für zwei Jahre zur Bewährung aus. Als Bewährungsauflage muss er 500 Euro ans Stendaler Hospiz zahlen.

Im Mittelpunkt stand die Glaubwürdigkeit des Opfers. Das Gericht habe es sich nicht leicht gemacht, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Schulz. Es habe aber „keinen Grund gegeben, an der Glaubwürdigkeit zu zweifeln und auch keinen Grund, warum sie den Angeklagten belasten sollte“, begründete Schulz den Schuldspruch. Sie habe „frei und spontan erzählt“. Ihre Aussagen deckten sich „im Großen und Ganzen“ mit ihren Angaben im Ermittlungsverfahren.

Zudem habe sie wenige Minuten nach der Tat ihre Mutter angerufen und davon berichtet, was diese als Zeugin auch bestätigte: „Sie war aufgeregt und hat geheult.“ Ein zwei Tage nach dem Geschehen erstelltes Attest einer Frauenärztin deckt sich gemäß Urteil ebenfalls mit der Aussage des Opfers. Die Ärztin fand an der Brust wohl kein Hämatom, die 23-Jährige habe aber „mitgenommen und schockiert gewirkt und über Schmerzen geklagt“.

Zum Tathergang: Sie sei gegen 7 Uhr aufgewacht und hätte über ihrem Bett eine „dicke fette“ Spinne bemerkt und sich vor dieser gefürchtet. Noch im Nachtzeug habe sie beim Nachbarn geklingelt und ihn um Hilfe gebeten. Der Angeklagte sei, ebenfalls noch im Schlafzeug, in ihre Wohnung und habe die Spinne getötet. Soweit stimmen beider Aussagen überein. Sie gab an, dass er sodann „angeregt“ wirkte. Er habe sie bedrängt, an den Po gefasst und über der Kleidung am ganzen Körper „begrapscht“. Er habe heftig an ihre Brust gegriffen und sein fühlbar erigiertes Glied an ihrem bekleideten Körper gerieben.

Sie habe den Angeklagten abgewehrt und auf ihn eingeredet, aber nicht geschrien. Schließlich habe er die Wohnung freiwillig verlassen. Der von seiner Ehefrau getrennt lebende Angeklagte bestritt das vehement. Außerdem wies er ein fachärztliches Attest vor. Demnach benötige er Potenzmittel für den Sex, spontan ginge da gar nichts. Trotz Potenzstörung könne es zur Erektion kommen, hielt die Staatsanwältin dagegen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.