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Gericht Stendaler fälscht Attest fürʼs Kind

Weil der Arzt kein Attest ausstellen wollte, hat ein Stendaler einen Krankenschein gefälscht und stand nun vor Gericht.

Von Wolfgang Biermann 21.09.2020, 23:01

Stendal l Was tun, wenn das Schulkind angeblich krank ist, tatsächlich aber verschlafen oder einfach keine Lust auf Schule hat, die Bildungseinrichtung aber auf einem ärztlichen Attest für das Ausbleiben besteht? Auf keinen Fall ein solches Attest nachmachen und einreichen. Diese Erfahrung musste jetzt ein Stendaler Anfang 30 machen. Wegen Urkundenfälschung muss er eine im Juni vom Amtsgericht Stendal per Strafbefehl verhängte Geldstrafe von 1500 Euro zahlen.

Die Mutter des Grundschulkindes, zur Tatzeit Gefährtin des Mannes, hatte zugleich einen Strafbefehl mit 1200 Euro Geldstrafe erhalten, dagegen aber Einspruch eingelegt. Am Ende des deshalb anberaumten Prozesses wurde die ebenfalls Anfang 30-jährige Stendalerin jetzt vom Amtsgericht freigesprochen.

Das Gericht sah die alleinige Schuld beim inzwischen Ex-Lebensgefährten, der „ohne ihr Wissen“ das falsche Attest bei der Bildungseinrichtung im Wohngebiet Stadtsee vorgelegt hatte. Der Schule kam das Attest offenbar verdächtig vor. Sie kontaktierte die Ärztin, die mitteilte, dass sie ein Attest für den 17. Mai vorigen Jahres nicht ausgestellt habe. Weil es ihr am fraglichen Tag „kreislaufmäßig nicht gut gegangen“ sei, hätte es ihr Freund übernommen, das von der Schule eingeforderte Attest für das angeblich kranke Kind nachträglich bei der Ärztin zu besorgen. Sie hätte ihm sogar die zehn Euro als Gebühr für das Ausstellen des Attestes mitgegeben. Ihr Ex-Freund hätte ihr später bestätigt: „alles „okay“.

Vor Gericht sagte er nunmehr als Zeuge aus, dass er mit dem Kind auch tatsächlich in der Arztpraxis gewesen sei. Doch die Ärztin hätte ihm ein Attest verweigert: „Krankenschein gibt‘s nicht.“ Ein bis drei Tage Kranksein könne die Mutter der Schule selbst bescheinigen, lautete angeblich die Begründung.

Weil die Schule aber auf dem ärztlichen Attest bestanden habe, hätte er in einem unbeobachteten Moment in der Praxis ein Blanko-Formular „eingesteckt“, es selbst ausgefüllt und – sich als Kindsvater ausgebend – in der Schule abgegeben.

Laut Gericht sah die gefälschte Unterschrift der Original-Unterschrift der Ärztin „ähnlich“. Der nunmehr als vorbestraft geltende Ex-Freund gab vor Gericht weiter an, dass er nach der Tat bei der Polizei gewesen sei, um sich angeblich selbst anzuzeigen. Dort hätte man ihm aber gesagt, er solle eine etwaige Anzeige abwarten, die dann auch prompt von der Ärztin erstattet wurde.

Für die Mutter blieb die Aktion übrigens auch nicht folgenlos. Beim nächsten Arztbesuch sei ihr mitgeteilt worden, dass sie und ihr Nachwuchs dort nicht mehr behandelt würden; sie sei der Praxis verwiesen worden, gab die alleinerziehende Mutter mehrerer Kinder an.