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Gericht Stendaler greift Seniorin mit Beil an

Versuchter Totschlag. So lautet der Vorwurf, wegen dem sich ein 40-jähriger Stendaler vor dem Landgericht in Stendal verantworten muss.

Von Wolfgang Biermann 27.11.2020, 17:00

Stendal l Um versuchten Totschlag, geht es seit dem gestrigen Freitag in einem Prozess vor der Schwurgerichtskammer am Landgericht in Stendal. Einem 40-jährigen Stendaler wird zur Last gelegt, am 8. Juni dieses Jahres am Stendaler Stadtsee im Zustand der Schuldunfähigkeit in Tötungsabsicht mit einem Beil auf eine arglose Spaziergängerin eingeschlagen und die zu Boden gegangene Rentnerin zudem gewürgt zu haben.

Die Tat ereignete sich kurz nach 9 Uhr in der Nähe der Gaststätte „Seeperle“. Die Seniorin konnte aber noch laut um Hilfe rufen. Zwei Passantinnen eilten zu ihr. Der Täter soll von seinem Opfer abgelassen haben und geflüchtet sein. Die 81-Jährige, die mit einem Rollator unterwegs war, erlitt ein psychisches Trauma und schwere, stark blutende Kopfverletzungen. Im Johanniter-Krankenhaus musste sie notoperiert werden. So steht es in der von der Staatsanwältin vorgetragenen Schrift, die im hier durchzuführenden Sicherungsverfahren nicht Anklage-, sondern Beschuldigtenschrift heißt.

Am Prozessende wird sich entscheiden, ob der Beschuldigte, so er die Tat begangen hat, für sein Handeln verantwortlich ist und dafür strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden muss. Oder ob er wegen seelischer Störungen schuldunfähig ist und deshalb unbefristet in die geschlossene Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses (Maßregelvollzug) eingewiesen wird.

Totschlag ist ein Verbrechen und wird im Regelfall mit Gefängnis von fünf Jahren bis lebenslang bestraft. Auch der Versuch ist strafbar. Maßgeblich für den Ausgang des Verfahrens wird das psychiatrische Gutachten sein, das von Dr. Mohammad-Zoalfikar Hasan erstattet wird.

In der Beschuldigtenschrift ist davon die Rede, dass der 40-Jährige an einer paranoiden Schizophrenie erkrankt ist und die Tat im Zustand einer akuten Psychose geschah. Stimmen sollen ihm die brutale Attacke gegen die Seniorin befohlen haben. Über die Schwere ihrer Verletzungen wird ein Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Martin-Luther-Universität Halle Auskunft geben.

Nach Volksstimme-Informationen hatte sich der 40-Jährige nach der Tat der Polizei gestellt. Der Haftrichter ordnete die vorläufige Einweisung in die geschlossene Psychiatrie an, wo er sich derzeit noch befindet. Am dritten Prozesstag ist nach derzeitigem Stand die Aussage des Opfers geplant. Am 17. Dezember wird das Urteil erwartet.