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Gericht Steuern zu spät gezahlt

In Stendal stand ein 31-Jähriger wegen Steuerhinterziehung vor Gericht. Er muss eine Geldstrafe von 250 Euro zahlen.

Von Wolfgang Biermann 07.12.2016, 10:18

Stendal l Weil er die Umsatzsteuererklärung aus seiner Tätigkeit als Unternehmensberater in zwei Quartalen des Jahres 2014 zu spät abgegeben hat und deshalb wegen Steuerhinterziehung angeklagt worden war, muss ein jetzt in Sachsen lebender Stendaler 250 Euro zahlen. Gegen diese Geldauflage stellte das Stendaler Amtsgericht in der Vorwoche das Verfahren gegen den mehrfach, unter anderem wegen Drogenhandels vorbestraften 31-Jährigen vorläufig ein.

Der hob vor Gericht immer wieder hervor, dass er die ihm vorgeworfene Steuerhinterziehung nicht vorsätzlich begangen hätte. Außerdem habe er die ausstehende Umsatzsteuer – 7065,12 Euro plus Säumniszuschläge – nachträglich bis auf den letzten Heller bezahlt. Mehr oder weniger wollte er die Schuld seinem damaligen Steuerberater zuschieben. Der hätte die Frist zur Abgabe der Steuererklärung verabsäumt.

Etwas kleinlaut räumte er aber auf Nachfrage von Oberstaatsanwältin Verena Borstell und Richter Thomas Schulz ein, dass sein Geschäft im Tatzeitraum „nicht so gut gelaufen“ sei, er es „eigentlich abmelden“ wollte und er selbst bei seinem Steuerberater Außenstande hatte. Deshalb habe dieser die Erklärungen wohl nicht fristgerecht beim Finanzamt Stendal eingereicht.

Er will aber nicht gewusst haben, dass der Steuerberater die Umsatzsteuererklärungen nicht abgegeben hatte. „Ob gewusst oder nicht, das ist völlig egal, Sie sind der Steuerpflichtige“, sagte Richter Schulz. „Nicht rechtzeitig gezahlt ist schon Steuerhinterziehung.“

Den Anklagevorwurf der vorsätzlichen Hinterziehung bestritt der Angeklagte ebenfalls, weil er ja angeblich nicht gewusst hätte, dass sein Steuerberater die Erklärung nicht abgegeben hatte. Für den „bedingten Vorsatz“ reiche laut Gesetzestext aber schon eine mögliche „Inkaufnahme der Steuerverkürzung“, hielt Oberstaatsanwältin Borstell dagegen. „Sie haben Ihre Pflichten als Steuerzahler verletzt.“

Weil der 31-Jährige zwischenzeitlich im Vorjahr wegen anderer Straftaten von den Amtsgerichten Haldensleben und Bernburg zu Geldstrafen von insgesamt fast 10 000 Euro verurteilt worden ist und die Steuerhinterziehung in einem Urteil mit Gesamtstrafenbildung da nur geringfügig einfließen würde, schlug Richter Schulz vor, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen.

Er stieß damit zunächst aber auf Widerstand bei der Staatsanwaltschaft. Die hielt eine schon per Strafbefehl geforderte Geldstrafe von 1400 Euro für gerechtfertigt, lenkte aber schließlich doch ein. Nun hat der Angeklagte laut Gericht sechs Wochen Zeit, die geforderten 250 Euro an die Staatskasse zu zahlen.