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Gericht Tangermünder Räuber und Erpresser im Knast

Mit Machete und Softairwaffe hat ein 19-Jähriger im Sommer 2020 in Tangermünde zwei Überfälle begangen.

Von Mike Kahnert 04.02.2021, 00:01

Stendal/Tangermünde l Drei Jahre Haft nach Jugendstrafrecht – unter anderem wegen schwerer und besonders schwerer räuberischer Erpressung. So lautete das Urteil des Landgerichts in Stendal gegen einen 19-jährigen Tangermünder, der nicht zum ersten Mal vor Gericht stand. Der junge Mann hat im Sommer 2020 eine Tankstelle sowie einen Supermarkt in seiner Heimatstadt mit Machete und Softairwaffe überfallen.

Am 8. Juli um 13.10 Uhr hatte der Räuber zunächst die Tankstelle Gulf-Station betreten, so die Anklageschrift. Voll maskiert und ganz in Schwarz gekleidet, hieß es damals im Polizeibericht. Seine Beute: fast 500 Euro aus der Kasse und rund 100 Euro an Zigaretten. Keine 15 Minuten später, um 13.25 Uhr, betrat der damals 18-Jährige eine Netto-Filiale an der Kirschallee. In der einen Hand hielt er eine Softairwaffe, mit der anderen hielt er seine zirka 60 Zentimeter lange Machete an den Hals einer Verkäuferin und drohte ihr. Er erbeutete 840 Euro. Die Verkäuferin litt unter Todesangst und befindet sich seitdem in therapeutischer Behandlung.

Das waren die schwerwiegendsten Anklagepunkte. Des Weiteren flossen Fälle der Beleidigung, Bedrohung und Körperverletzung in das Urteil mit ein. So hat der Tangermünder im Mai 2020 eine Verkäuferin in einem NP-Markt in der Hansestadt ins Gesicht geschlagen und die Filialleiterin ehrverletzend beleidigt.

Einen Tag später erwischte ein Zeuge den jungen Mann dabei, wie er etwas aus einem Kik-Markt stahl. Wie der 36-Jährige im Zeugenstand vor Gericht aussagt, packte er den Dieb am Kragen und zog ihn „unsanft“ in den Laden zurück. Dort zog der 19-Jährige ein Messer und bedrohte den 36-Jährigen. Doch das Messer wurde weggesteckt und es folgte eine körperliche Auseinandersetzung, bei der mithilfe einer Verkäuferin das Messer sichergestellt wurde. Der Dieb flüchtete. „Dann ist er wie ein Känguru über den Tresen gehoppt“, beschrieb der Zeuge die Szene vor Gericht.

Nach der Beweisaufnahme hat die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten nach Jugendstrafrecht gefordert. Verteidiger Hartmut Pawlitzki beantragte ein milderes Strafmaß: zwei Jahre auf Bewährung.

Begründet hatte Pawlitzki diesen Antrag in seinem Plädoyer damit, dass sein Mandant sich auf dem Weg der Besserung befinde. In der U-Haft habe er damit begonnen, sich selbst zu reflektieren. Er würde verantwortungsvoller werden und wäre bereit, seinen fehlenden Schulabschluss nachzuholen, ob nun im Gefängnis oder draußen. „Und dieses verantwortungsbewusste Leben kann er dann im Jahr 2024 beginnen“, sagte Pawlitzki mit Ironie in der Stimme. „Er muss seine Entscheidung in Freiheit treffen.“

Das Landgericht Stendal schlug mit seinem Urteil von drei Jahren Haft einen Mittelweg ein. Dem Angeklagten wurde Richter Ulrich Galler zufolge zugutegehalten, dass er ein umfangreiches Geständnis abgelegt und sich bei der Mitarbeiterin aus der Tankstelle entschuldigt hat. Und an dem Willen sich zu bessern, zweifelte er nicht. Jedoch zweifelte er die Fähigkeit des Angeklagten an, nicht wieder in alte Muster zurückzufallen. Die Möglichkeit werde jedoch offen gehalten, nach einem Schulabschluss und guter Führung die Reststrafe auf Bewährung auszusetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.