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Gericht Unfallflucht mit 3,44 Promille?

Ein 55-Jähriger Stendaler soll mit 3,44 Promille einen Unfall mit Fahrerflucht verursacht haben. Er steht vor dem Amtsgericht Stendal.

Von Wolfgang Biermann 26.03.2018, 12:28

Stendal l Seit Montag steht ein Stendaler wegen des Vorwurfs des fahrlässigen Vollrausches vor dem Amtsgericht Stendal. Am 10. September vorigen Jahres soll der 55-Jährige mit einem Blutalkoholwert von mindestens 3,44 Promille am Steuer seines Autos im Langen Weg, Höhe Ausfahrt Parkplatz McDonald‘s, einen Unfall mit 5000 Euro Schaden an dem Mercedes eines Berliner Autofahrers verursacht haben. Danach soll er vom Unfallort geflüchtet sein. Der Angeklagte hätte aufgrund des Vollrausches, der mit Gefängnis bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet wird, im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt, hieß es in der Anklage.

Der Berliner Autofahrer sagte aus, dass er mit Lebensgefährtin und zwei Kindern an Bord vom Parkplatz des Schnellrestaurants auf den Langen Weg auffahren wollte. Wegen dort parkender Autos sei ihm das aber nicht sofort gelungen. Beim Rangieren sei plötzlich ein anderer Wagen aufgetaucht und dem Mercedes in die Seite gefahren. Er habe den Unfallverursacher aufgefordert, an die Seite zu fahren, um die Sache zu regeln. Doch der Angeklagte, in diesem erkannte er den Fahrer des anderen Autos wieder, habe auf ihn völlig teilnahmslos gewirkt und sei weggefahren. Er habe sich aber das Kennzeichen gemerkt und die Polizei gerufen. Die nahm den Unfall auf, ermittelte den Angeklagten und veranlasste fast zwei Stunden nach dem Unfall eine Blutprobe.

Den hohen Blutalkoholwert erklärte der Angeklagte, der erst geschwiegen hatte und dann doch zu einer Einlassung bereit war, mit einem sogenannten Nachtrunk. Nach einem Streit mit seiner Ehefrau sei er völlig nüchtern zu einer Tankstelle in der Arneburger Straße gefahren, um Schnaps zu kaufen. Im Langen Weg hätte es wohl fast eine Kollision mit dem Berliner Auto gegeben, räumte er ein – aber keinen Unfall. Danach sei er nach Hause gefahren und hätte die gekaufte Flasche Schnaps allein im Keller geleert.

Kinder, die sich in der Nähe des Unfallortes befanden, hatten die Kollision gesehen und schilderten im Gericht ihre Beobachtungen. Ein Zehnjähriger hatte sich nicht nur das Kennzeichen, sondern auch den Wagentyp des Angeklagten gemerkt. Einen Knall habe er indes nicht gehört. Der Mercedes-Fahrer hatte dazu angegeben, dass der Pkw des Angeklagten ganz langsam in seinen Wagen gefahren sei.

Entscheidend für eine mögliche Verurteilung ist, ob der Angeklagte – wie von ihm behauptet – erst nach dem Unfall Alkohol konsumierte. Dazu soll Rechtsmedizinerin Kerstin Janke von der Uni-Klinik Magdeburg bis zum Fortsetzungstermin eine Begleitstoffanalyse aus der am Tattag entnommenen Blutprobe des Angeklagten durchführen.