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Gericht Vom Kumpel zum Betrüger gemacht

Seine Naivität kostet einen 25-Jährigen nach der Gerichtsverhandlung 360 Euro. Der Grund: Betrug im Internet.

Von Wolfgang Biermann 08.09.2020, 23:01

Stendal l Ein Klassiker vor Gericht: Betrug im Internet. Auf einer Plattform wird am 5. Dezember vorigen Jahres ein Smartphone, hier ein chinesisches Huawei, zum Preis von 360 Euro angeboten – aber nicht geliefert. Des Betruges angeklagt: ein rechtlich bislang unbescholtener 25-Jähriger aus dem Elb-Havel-Winkel.

Der gebürtige Schleswig-Holsteiner, der als Trockenbauer tätig ist, kommt am Ende mit der Einstellung seines Verfahrens davon. Allerdings muss er innerhalb eines halben Jahres eine Geldauflage von 360 Euro in monatlichen Raten zu je 60 Euro an den gutgläubigen Käufer zahlen. „Eine derart bekloppte Story spricht dafür, dass sie stimmt“, sagte der Vorsitzende Richter Rainer Mählenhoff nach Schilderung des Angeklagten zum Sachverhalt aus dessen Sicht. Davon überzeugt, zeigte sich denn auch Staatsanwalt Thomas Kramer. Er stimmte der vorgeschlagenen Einstellung zu.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Stendal einen Strafbefehl über eine Geldstrafe in Höhe von 325 Euro gefordert, die zusätzlich zur Rückzahlung der 360 Euro an den Käufer zu leisten sei. Richter Mählenhoff hatte den beantragten Strafbefehl aber nicht erlassen.

Zum Sachverhalt, wie er sich nach Angaben des Angeklagten zugetragen haben soll: Ein Kumpel hätte ihn gebeten, besagtes Smartphone auf eBay anzubieten. Warum dieser es nicht selbst tun wollte? Keine Ahnung. Höre sich nach Geldwäsche an, so Mählenhoff. Gab es das Huawei wirklich? Ja, er hätte es einmal gesehen, sagte der Angeklagte auf Nachfrage des Richters. Abgemacht war, dass er dem Kumpel den Kaufpreis übergeben solle, dann hätte ihm dieser im Gegenzug das Mobiltelefon gegeben, um es an den Käufer zu versenden. Doch dazu sei es nicht gekommen.

Der Käufer habe wohl den geforderten Kaufpreis von 360 Euro gezahlt und auf sein Konto bei der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin überwiesen. Doch als er am Folgetag das Geld habe abholen wollen, sei das Konto gepfändet und gesperrt gewesen, gab der Angeklagte zu Protokoll. Wie das?, wollten Staatsanwalt und Richter wissen. Er hätte mit seinem Vermieter vor dem Amtsgericht Neuruppin (Land Brandenburg) einen Zivilprozess geführt und verloren. Dabei soll es um 8000 Euro gegangen sein. Im Zuge dessen sei es zur Kontopfändung gekommen, so der Angeklagte weiter.

Kein Geld – kein Smartphone, hätte sein Kumpel, der Huawei-Besitzer, gesagt und ihm die Herausgabe zum Verschicken an den Käufer im Internet verweigert. So sei es schließlich zur Anzeige gekommen. Heute würde er nicht mehr so blauäugig sein und für jemand anderes im Internet etwas anbieten, lautete das Fazit des Angeklagten am Prozessende.