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Stinkefinger Wer Blitzer beleidigt, muss zahlen

Das Landgericht Stendal verurteilte einen Autofahrer zu einer Strafe von 2000 Euro, weil er einem Blitzer den Stinkefinger zeigte.

Von Wolfgang Biermann 07.10.2020, 23:01

Stendal l Nach der zweiten Instanz, dem Landgericht Stendal, bleibt es unwiderruflich dabei: Ein Stendaler muss, weil er dem „Blitzer“ in Buchholz – fotografisch dokumentiert – zweifach den ausgestreckten Mittelfinger, den sogenannten Stinkefinger, gezeigt hat, 2000 Euro Strafe zahlen.

Der unter anderem wegen wiederholten Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorbestrafte 40-Jährige aus einem Ortsteil der Rolandstadt zog nach eindringlicher Erörterung des Vorsitzenden der Berufungskammer, Richter Gundolf Rüge, ob der mangelnden Erfolgsaussichten sein Rechtsmittel gegen das Urteil des Amtsgerichts Stendal vom 7. Juli dieses Jahres zurück. Der Strafrichter dort hatte ihn zunächst im Mai wegen Beleidigung per schriftlichem Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 25 Euro (2000 Euro) verurteilt. Tateinheitlich floss das Fahren ohne Fahrerlaubnis darin ein. Gegen den Strafbefehl hatte der Selbstständige Einspruch eingelegt, war zum daraufhin angesetzten Prozess aber nicht erschienen. Per Urteil erfolgte daher am 7. Juli die Verwerfung des Einspruchs.

Dagegen war der 40-Jährige zu Felde gezogen. Er hätte keine Ladung zum Prozess erhalten, begründete er sein Fehlen am Amtsgericht. Doch das ließ die Berufungskammer nicht gelten. Es gebe den eindeutigen Nachweis der Ladungszustellung durch einen Postboten. „Es sind keinerlei Zustellungsmängel ersichtlich“, sagte Richter Rüge und stellte die Verwerfung der Berufung in Aussicht. Kostengünstiger sei die Rücknahme, was der Angeklagte denn auch tat.

Worum ging es? Am 30. Januar dieses Jahres war der 40-Jährige mit seinem Auto gegen 21.30 Uhr mit 63 km/h statt der erlaubten 50 km/h zu schnell in Buchholz unterwegs. Für die vom dort fest installierten Blitzer attestierten 13 km/h zuviel wäre ein Bußgeld von nur 25 Euro fällig gewesen. Erst der Umstand, dass der Temposünder keine Fahrerlaubnis besaß, hatte ihn beim Datenabgleich in den Fokus von Ermittlungen rücken lassen. Dazu kam, dass er, wie das Foto belegte, beide Hände vom Lenkrad nahm, um dem Blitzer den „Stinkefinger“ gleich zweifach zu entbieten.

Im für die Auswertung der Blitzerfotos zuständigen Stendaler Ordnungsamt kam dieser „Gruß“ gar nicht gut an. Die Verwaltung erstattete Anzeige und stellte Strafantrag gegen den 40-Jährigen wegen Beleidigung der Ordnungsamtsmitarbeiter.

Wie die Staatsanwaltschaft Stendal anführte, hatte in einem ähnlichen Fall das Oberste Bayerische Landesgericht im Jahr 2000 einen Autofahrer letztinstanzlich „wegen Missachtung von Polizeibeamten“ verurteilt. Laut Gesetz stehen auf Beleidigung im Regelfall bis zu einem Jahr Gefängnis oder Geldstrafe.