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Gerichtsprozess 3600 Euro Strafe für Tangerhütter

Ein Tangerhütter fuhr in Hüselitz betrunken und ohne Führerschein gegen eine Straßenlaterne. Nun wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt.

Von Wolfgang Biermann 27.08.2018, 14:00

Stendal l Nachdem er zuvor einen Bordstein überfahren hatte, krachte kurz vor Beginn des neuen Jahres am Silvesterabend 2017 ein Pkw-Renault etwa 50 Meter vor Hüselitz gegen eine Straßenlaterne und riss sie aus der Verankerung. Schaden: 4310 Euro.

Eine teure Fahrt für einen 36-Jährigen aus der Einheitsgemeinde Tangerhütte am Steuer des Unfallwagens, nicht nur wegen des hohen Sachschadens. Der Mann besitzt nämlich keine Fahrerlaubnis, und er war zudem mit 1,91 Promille Alkohol im Blut auch noch sturzbetrunken.

Am Ende wurde er vom Amtsgericht wegen Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Euro (3600 Euro) verurteilt. „Was da hätte passieren können, wenn statt der Laterne jemand dort gestanden hätte“, hielt Richterin Petra Ludwig dem Unfallfahrer die möglichen Folgen seines gesetzwidrigen Tuns vor, noch dazu mit 1,91 Promille intus.

„Warum besitzen Sie denn überhaupt ein Auto, wenn Sie keinen Führerschein haben?“, stellte sie die Standardfrage, die immer wieder in derartigen Prozessen aufs Tapet kommt. Schulterzucken war hier, wie zumeist, die Antwort. „Verschrottet“, lautete die Antwort des Familienvaters auf die Frage nach dem aktuellen Verbleib des Renault.

Die Fahrt an Silvester war nicht die einzige Straftat, die man dem 36-Jährigen zur Last legte. Schon am 10. Dezember war er von der Polizei am Steuer des Renault in Erxleben erwischt worden. „Ist so“, gestand der fünffach vorbestrafte Angeklagte die ihm vorgeworfenen Taten offensichtlich resigniert ein. „Haben Sie ein Alkoholproblem?“, fragte Richterin Ludwig. „Nein“, kam als Antwort.

Vor zehn Jahren hatte ihm das Amtsgericht Berlin-Tiergarten in einem Prozess in ähnlicher ähnlicher Ausgangslage die Fahrerlaubnis abgenommen, wie aus dem Verlesen des Strafregisters hervorging. Im Vorjahr hat er nach eigenen Angaben mit der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), auch Idiotentest genannt, begonnen.

Das hat sich jetzt erst mal erledigt. Denn das Gericht verhängte als sogenannte Nebenstrafe eine Sperrfrist von eineinhalb Jahren für die mögliche Neuerteilung einer Fahrerlaubnis. Vor Ablauf von noch 18 Monaten kann der 36-Jährige, der nach eigenem Bekunden einer geregelten auswärtigen Arbeit nachgeht, demnach keine neue MPU in Angriff nehmen.

Wie er denn ohne Auto und Fahrerlaubnis zur Arbeit komme, wollte Richterin Ludwig wissen. Arbeitskollegen würden ihn mitnehmen, gab der 36-Jährige an. „Geraten Sie ja nicht in Versuchung!“, gab ihm das Gericht mit auf den Weg. Das Urteil hatte er zuvor noch im Gerichtssaal angenommen.