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Gerichtsverhandlung Syrer wurde vor der Moschee malträtiert

Zwei Magdeburger wehren sich gegen ihr Urteil. Sie sollen in Stendal einen 32-Jährigen überfallen und schwer verletzt haben.

Von Wolfgang Biermann 29.08.2019, 23:01

Stendal l Ein Urteil des Amtsgerichts Stendal gegen zwei in Magdeburg lebende Männer, 47 und 42 Jahre alt, steht derzeit im zweiten Anlauf auf dem Prüfstand der Berufungskammer am Landgericht Stendal. Das Amtsgericht hatte beide Angeklagte im Mai 2018 wegen gefährlicher Körperverletzung zu jeweils 15 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft zogen gegen das Urteil zu Felde.

Neben der Haftstrafe verurteilte das Amtsgericht die Angeklagten zur Zahlung von jeweils 1000 Euro Schmerzensgeld an einen in Stendal lebenden 32-jährigen Syrer.

Das Amtsgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der 47-jährige Deutsche mit libanesischen Wurzeln und der in Syrien geborene 42-jährige Palästinenser am 1. Juni 2017 mit einem unbekannt gebliebenen Mittäter den Syrer in der Nähe der Moschee im Wohngebiet Stadtsee „rollkommandoartig“ abgepasst und attackiert haben. Abwechselnd sollen sie ihn geschlagen, getreten, mit einem Messer bedroht und „relativ schwer verletzt haben“.

Das Urteil fußt auf den Aussagen des Opfers. Für das Amtsgericht stand fest, dass die Angeklagten im Auftrag handelten – in wessen, blieb ungeklärt. Im Verdacht des Opfers standen als Drahtzieher die Islamischen Gemeinden in Stendal und Magdeburg, wobei wohl Glaubensfragen eine Rolle spielten.

Offen blieb, ob möglicherweise ein unbequemer Kritiker gemaßregelt werden sollte. Oder ob es sich bei dem Syrer womöglich um einen der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) Nahestehenden handelte, wie die Vorsitzenden der Islamischen Gemeinden Magdeburg und Stendal als Zeugen das Amtsgericht glauben machen wollten.

Vordergründig ging es um 1500 Euro, die der Syrer dem Vorsitzenden der Islamischen Gemeinde Stendal für die illegale Einschleusung von Verwandten gegeben haben will, wobei auch die Berliner Charité angeblich eine Rolle spielte. Nachdem die Verwandten nicht einreisen durften, hätte er das Geld zurückgefordert, aber nicht bekommen, hatte der Syrer angegeben.

Sieben Prozesstage hat die Berufungskammer des Landgerichts für den Prozess anberaumt, nachdem die Erstauflage Anfang des Jahres wegen Erkrankung des Richters geplatzt war.

Derselbe Syrer soll 2017 auch noch Morddrohungen per Handy erhalten haben, ebenso sein Freund (40). Der Prozess dazu fand, wie im Juli berichtet, am Stendaler Amtsgericht statt. Das Verfahren, den Palästinenser aus dem aktuellen Prozess betreffend, war allerdings abgetrennt und nur vorläufig eingestellt worden.

Gegen Zahlung von 2000 Euro durch den zweiten Angeklagten, einen Magdeburger syrischer Herkunft (49), wurde dessen Verfahren endgültig eingestellt.