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Geständig Tankstellen-Räuber hinter Gittern

Der Räuber, der die Shell-Tankstelle in der Magdeburger Straße am Sonntagabend überfallen hat, ist weiterhin auf der Flucht.

Von Thomas Pusch 24.01.2018, 00:01

Stendal l Es erscheint unwirklich. Sonntagmittag, die Stadt ist in der Wochendruhe, da betritt ein 20-Jähriger lautstark die Shell-Tankstelle in der Magdeburger Straße, bedroht die 22-jährige Angestellte mit einer Pistole, fordert sie auf, die Kasse zu öffnen. Der junge Mann ist nicht maskiert, hat in der Tankstelle schon mal ein Praktikum absolviert. Doch bedrohlich bleibt die Situation dennoch. Er flüchtet, stellt sich zwei Stunden später der Polizei. Aufatmen.

Doch die 22-Jährige sollte diesen Alptraum am selben Tag ein zweites Mal durchleben. Diesmal ist sie wenigstens nicht allein, eine 57-jährige Kollegin ist bei ihr, als um 21.40 Uhr ein maskierter Mann die Tankstelle betritt. Mit einem pistolenähnlichen Gegenstand bedroht er die beiden Frauen, raubt Geld und flüchtet.

Und er ist immer noch auf der Flucht. Die Polizei hat um Hinweise gebeten. Ob bereits Tipps eingegangen sind, es gar eine heiße Spur gibt, konnte Polizeisprecher Alexander Kaube gestern auf Volksstimme-Anfrage nicht sagen. „Mit der Staatsanwaltschaft ist abgesprochen, dass zum laufenden Verfahren keine Einzelheiten bekanntgegeben werden“, erklärte.

Der 20-jährige Täter, der sich gestellt hatte, sitzt mittlerweile in einer Justizvollzugsanstalt. Sonntagnachmittag war er zunächst ins Polizeigewahrsam gekommen, am Montag hatte der Haftrichter am Amtsgericht Stendal dann Untersuchungshaft angeordnet.

Auch wenn es durch die zwei Vorkommnisse innerhalb von nicht einmal zehn Stunden anders scheinen mag, bewaffnete Überfälle sind in Stendal eine Seltenheit. Im vergangenen Jahr registrierte das Polizeirevier Stendal insgesamt fünf Raubüberfälle. Zweimal fanden sie in einer Spielhalle statt, in den anderen drei Fällen waren Privatpersonen auf Straßen, Wegen oder Plätzen betroffen. Was ein Raub ist, regelt Paragraph 249 des Strafgesetzbuches. „Vereinfacht gesagt ist das Diebstahl plus Gewalt“, erklärte Michael Steenbuck, Pressesprecher des Landgerichtes. Dabei kann die Gewalt tatsächlich ausgeübt oder auch angedroht werden wie mit einer vorgehaltenen Waffe.

Wenn es wohl auch nur schwer möglich ist, sich auf eine solche Situation vorzubereiten, so hat die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord einige Ratschläge zusammengestellt, wie man sich bei einem Überfall verhalten sollte. Oberstes Gebot dabei ist , dass der Schutz von Leben und Gesundheit Vorrang vor dem Schutz materieller Werte hat. Dem Täter sollte zugehört, seinen Anweisungen widerspruchslos gefolgt werden. Auf keinen Fall sollten Waffen benutzt werden, auch keine Attrappen.

Die Polizei rät dazu, Ruhe zu bewahren, höflich zu bleiben und keine Gegenwehr zu leisten. „Stellen Sie sich nicht in den Weg, sperren Sie die Zu- und Ausgänge nicht ab, greifen Sie den Täter nicht an“, heißt es in dem Präventionspapier der Polizei. Hilfeschreie könnten dazu führen, dass der Täter möglicherweise entgegen seiner ursprünglichen Absicht Gewalt anwendet.

Alarm sollte nur ausgelöst werden, wenn dadurch keine zusätzliche Gefährdung zu erwarten ist, etwa weil es keinen stummen Alarm gibt. Die Polizei bittet, sich das Äußere des Täters und den Tatablauf gut einzuprägen. Eine gute Täterbeschreibung unterstütze die Fahndung der Polizei. Der Täter am Sonntagabend war maskiert, sein Aussehen kann nicht beschrieben werden, die Fahndung läuft weiter.