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Gestanden Liebe zu einer 13-Jährigen

Eine Bewährungsstrafe erhielt ein Mann vor dem Amtsgericht Stendal, weil er mit einer 13-Jährigen Sex hatte.

Von Wolfgang Biermann 10.07.2018, 23:01

Stendal l Für eine zur Tatzeit 13-Jährige und einen damals 34-jährigen war es nach eigenen Angaben die große Liebe, die 2014 begann und gut drei Jahre währte. Für das Gesetz aber ist es schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes. Und deswegen musste sich der wegen kleinkrimineller Delikte mehrfach vorbestrafte Stendaler vor dem Amtsgericht Stendal auch verantworten. Der heute 37-Jährige kam mit einer Bewährungsstrafe davon.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Petra Ludwig verurteilte ihn wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs in mindestens fünf Fällen zu einem Jahr und acht Monaten Gefängnis und setzte die Strafe für zwei Jahre zur Bewährung aus. Dazu muss der derzeit Arbeit suchende, alleinerziehende Vater 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.

Über sein Kind kam es nach Angaben des Angeklagten zum Kontakt mit der damals 13-Jährigen. Er sei auf der Suche nach einer Babysitterin für sein Kind gewesen, wenn er auf Arbeit war. Über ihre Mutter, mit der er bekannt, aber nicht liiert gewesen sei, hätte er mit dem Mädchen Bekanntschaft geschlossen. Aus anfänglicher beiderseitiger Sympathie sei von Seiten der 13-Jährigen mehr geworden, gab der Angeklagte an. Erst hätte man beim gemeinsamen TV-Sehen nur „gekuschelt“. Später seien beide im Bett gelandet. Ja, er habe gewusst, wie alt das Mädchen war, gestand der Angeklagte ein.

Die Anzeige gegen ihn stammte von der Mutter. Die konnte allerdings kein genaues Tatdatum benennen. Und so beruht die Feststellung, dass das Mädchen zu Beginn noch 13, rechtlich gesehen also noch ein Kind war, allein auf seinem Geständnis.

Ein Geständnis, das er nicht hätte ablegen müssen. Und das ihm Staatsanwältin und Gericht hoch anrechneten, weil die Beweislage schlecht war. Wenn das Mädchen schon 14 gewesen wäre, wäre der Angeklagte wohl straffrei ausgegangen. Die Beziehung zu der heute 17-Jährigen dauerte nach Angaben des Angeklagten bis zum Herbst vorigen Jahres. Heute hätte er keinen Kontakt mehr zu ihr.

Zur Mutter des Mädchens bleibt zu sagen, dass diese wohl vor Anzeigenerstattung alle Augen zugedrückt und die sexuelle Beziehung ihrer 13-jährigen Tochter zum 20 Jahre älteren Mann geduldet hat. Sie ließ beide in ihrer Wohnung sogar zusammen in einem Bett schlafen.

Aufgrund der Tatumstände erkannte das Gericht auf einen strafmindernden minderschweren Fall. Dazu berücksichtigte es das Geständnis. Zudem sei „in Zukunft kaum Vergleichbares vom Angeklagten zu erwarten“, da es sich bei ihm um keinen Pädophilen handeln würde, dessen sexuelles Begehren auf Kinder ausgerichtet ist. Der Angeklagte nahm das Urteil sofort an.