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Gewaltexzess 25-Jähriger muss wegen Attacke ins Gefängnis

Mann wurde vom Landgericht Stendal verurteilt, weil er vor zwei Jahren einen Gastwirt mit einer Dachlatte verprügelt hatte.

Von Wolfgang Biermann 14.11.2018, 23:01

Stendal l Das Landgericht Stendal hat am Dienstag in einem am 27. September begonnenen Prozess um eine brutale Gewaltattacke vor zwei Jahren das Urteil gegen zwei junge Männer gesprochen. Nach Auffassung der Richter haben sich ein 25-Jähriger und ein 20-Jähriger aus Gardelegen, sie sind Cousins, der gefährlichen Körperverletzung an einem Gastwirt in Stendal schuldig gemacht. Als Haupttäter machte das Gericht den 25-Jährigen aus. Er muss für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis.

Zunächst habe er in Tötungsabsicht gehandelt, versuchter Totschlag war denn auch angeklagt worden. Gemäß Urteilsbegründung sei es aber nicht auszuschließen, dass er noch während der Attacke von der Tötungsabsicht zurückgetreten sei.

Der jüngere Mitangeklagte wurde nach Jugendstrafrecht zu 60 Stunden gemeinnützige Arbeit verurteilt, weil er „nicht die treibende Kraft war“. Er müsse daher für den „Gewaltexzess“ des Mittäters „nicht herhalten“. Er hatte sich im Gericht beim Opfer entschuldigt.

Nach Ansicht der Richter sei der zur Tatzeit 18-Jährige nach seinem Entwicklungsstand einem Jugendlichen gleichzusetzen. Das Gericht trug ihm im Urteil auf, dem Opfer 300 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.

Für das Gericht steht fest, dass die teilgeständigen Angeklagten den heute 62 Jahre alten Gastwirt in der Stendaler Bahnhofstraße gegen 4 Uhr am 10. September 2015 mit Dachlatte und Winkeleisen traktiert und ihm lebensgefährliche Kopfverletzungen zugefügt haben.

Strafmildernd berücksichtigte das Gericht, dass der 25-Jährige zum Tatzeitpunkt „vom Alkohol enthemmt“ war. Schuldunfähig, wie ihn sein Verteidiger wegen einer festgestellten psychischen Erkrankung einschätzte, sei er aber nicht gewesen.

Obwohl das Verfahren wie ein Damoklesschwert über ihm schwebte, hatte er im Dezember vorigen Jahres weitere Straftaten begangen und war dafür vom Amtsgericht Wolfsburg zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft für ihn und 80 Stunden Arbeit für den 18-Jährigen gefordert. Die Verteidiger sahen das Geschehen nicht vollends aufgeklärt. Sie plädierten auf Notwehr und Freispruch. Sie hielten das Opfer für nicht glaubwürdig und stellten die These auf, der Wirt habe das Winkeleisen mitgeführt und mit den Schlägen auf den 25-Jährigen die Attacke ausgelöst.

„Der Sachverhalt ist klar wie Kristallwasser“, sagte hingegen der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer, Richter Ulrich Galler. Demnach kamen die Cousins nach einem Disco-Besuch vom Stendaler Markt auf dem Weg zum Bahnhof an der Gaststätte vorbei. Sie schraubten Lampen von der Terrasse ab, wovon der Wirt wach wurde. Er verfolgte die Täter mit dem Auto.

Der Ältere schlug mit einem Winkeleisen auf den Wirt ein. Der Jüngere kam hinzu und machte mit. Der Wirt wehrte sich und „traf auch den einen oder anderen“. Sodann brach der 25-Jährige eine Dachlatte von einem Werbeplakat und schlug damit zu.

Drei Zeugen hatten das Geschehen teilweise beobachtet. Sie griffen ein, stellten den 25-Jährigen und verhinderten somit Schlimmeres. Polizei und Rettungskräfte fanden das Opfer in einer großen Blutlache liegend auf der Straße vor. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann durch Revision angegriffen werden.